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Frage von Georgine A. •

Frage an Constanze Krehl von Georgine A. bezüglich Gesundheit

Hallo Fr. Kehl,

ich zitiere aus Ihrer Anrtwort an Hr. Schmidt vom 25.09.13 " Es ist richtig,
dass der von Ihnen benannte Kompromissvorschlag 57 die E-Zigarette unter die Arzneimittelrichtlinie fasst. Dies wird aber keine Nachteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher haben. Da auch bereits Nikotinpflaster sowie -kaugummis als Arzneimittel behandelt werden"

Diese Aussage ist mE falsch. E-Zigaretten sind produktseitig nicht mit Pflastern und Kaugummis vergleichbar. Im Gegensatz zu diesen gibt es E-Zigaretten in unendlich vielen Varianten, Dosierungen und Geschmäckern.. Und hier liegt auch der Grund, dass die E-Zigarette -wie sie heute auf dem Markt und erfolgreich ist-mE keine Arzneimittelzulassung erhalten kann. Die Politik wird mE hier von den Gegnern der E-Zigarette bewusst getäuscht. Ich versuche dies mal an einem Vergleich darzustellen: Wenn Sie einen Ferrari (Tabakzigarette) besitzen, steigen Sie gern auch auf einen Jaguar (E-Zigarette) um. Sie werden aber niemals auf ein Bobbycar umsteigen. Das Arzneimittelrecht würde aus unserem Ferrari aber ein Bobbycar machen. Natürlich wären Fahrzeuge damit nicht verboten, aber das Bobbycar würde eben niemand haben wollen. Gleiches würde meiner Einschätzung nach mit der E-Zigarette unter dem AMG passieren, weil mir nicht klar ist, wie man ein Produkt, welches von seiner unendlichen Anzahl an Kombinationsmöglichkeiten bzgl. Technik, Dosierung und Geschmack lebt, als Arzneimittel auf den Markt bringen können soll.

Oder können Sie bestätigen, dass es die E-Zigarette mit der neuen Richtlinie weiterhin in allen erdenklichen Geschmacksrichtungen, frei wählbaren Dosierungen, nachfüllbar und individuellen technischen Lösungen geben wird?
Falls ja, wird das Arzneimittelrecht speziell für E-Zigaretten angepasst um diese produktspezifischen Hürden nehmen zu können?

Gruß
Georgine Alt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Alt,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich meiner Antwort zur Tabakproduktrichtlinie.

Das Europäische Parlament hat im Oktober die Richtlinie verabschiedet und damit einen langwierigen Prozess abgeschlossen. Aus Sicht des Parlamentes konnten wir wichtige Verbesserungen im Bereich des Verbraucherschutzes durchsetzen. So werden unter anderem die trügerischen Aromastoffe verboten. Auch konnte das Parlament durchsetzen, dass 65 Prozent der Verpackungsaußenseite bei Tabakprodukten nun mit Warnhinweisen versehen werden müssen.
Nicht immer können jedoch die verschiedenen Interessen für alle Seiten zufriedenstellend abgewogen werden. Aromastoffe in E-Zigaretten sollen beispielsweise nicht verboten werden, auch wenn sich meine Fraktion im Europäischen Parlament dafür eingesetzt hatte. Eine knappe Mehrheit hat sich im Plenum auch dafür entschieden, E-Zigaretten beziehungsweise die sogenannten Liquids künftig nicht, wie ursprünglich geplant, wie andere Produkte zur Rauchentwöhnung, und damit rechtlich als Medizinprodukt, zu behandeln.

Fest steht für uns weiterhin, dass wir einen nachhaltigen und besseren Schutz von jungen Menschen vor den Risiken des Nikotinkonsums erreichen müssen. Wir werden uns als europäische Sozialdemokraten daher weiterhin für einen umfassende Aufklärung von Jugendlichen über den schädlichen Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten einsetzen. Dies schließt für uns sowohl eine Aufklärung über den Zigarettenkonsum als auch über die Benutzung von sogenannten Verdampfern ein.

Mit freundlichen Grüßen
Constanze Krehl