Colette Christin Thiemann
CDU
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Frage von Michael E. •

Frage an Colette Christin Thiemann von Michael E. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Thiemann

wie stehen sie zum schutz des Süntels insbesondere der Forst Hülsede und der Rodenberger aue

und LSG Hülseder Bach

Mit freundlichen grüssen

M. E.

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr E.

grundsätzlich messe ich dem Naturschutz eine wichtige Bedeutung für unsere Zukunft bei.

In der Abwägung mit den wirtschaftlichen Interessen, die nicht reinweg auf den Eingriff in die Natur zu reduzieren sind, sondern auch der Arbeitsplatzsicherung dienen,  erachte ich es jedoch auch als wichtig, eine größtmögliche Balance in der Abwägung zu finden. Dies bedeutet, dass alle betroffenen Akteure zunächst ins Gespräch kommen müssen, um hier tragfähige Lösungen zu erreichen, die allen Interessen gerecht wird.

Zudem erlaube ich mir die Anmerkung, dass sich in vielen Fällen gerade in sog. Mineralabbaugebieten einzigartige und vom Aussterben bedrohte Tierarten wieder angesiedelt haben, hier in unserem Schaumburger Land z.B. die Geburtshelferkröte und die Gelbbauchunke, so dass teilweise sogar bewusst von einer Renaturierung abgesehen wurde.

Im Bereich des Süntels besteht das Naturschutzgebiet Hohenstein als Teil des FFH Gebietes " Süntel, Wesergebirge und Deister". Auch die Bereiche im Nordsüntel und Südholz erfüllen laut Landschaftsrahmenplan des Landkreises dem Grunde nach die Voraussetzungen als Naturschutzgebiet und sind bereits jetzt als Landschaftsschutzgebiet deklariert. Im Rahmen einer Abwägung bezüglich einer sog. Höherstufung ist zu berücksichtigen, dass in diesem Bereich im Zuge dessen jedoch u.a. die erlaubten Holzeinschlaggmengen drastisch reduziert werden müssten , was zu entsprechenden  Entschädigungsverpflichtungen der Gemeinde gegenüber der Holzwirtschaft führen würde. Neben monetärer Abgeltung kann dies durch Ersatzflächen geschehen. Insoweit wäre der Weg unter Berücksichtigung der von mir angesprochenen Balance , zunächst abzuklären , ob und inwieweit hier Ersatzflächen zur Verfügung stehen , und wie diese finanziert werden könnten. 

Im Zuge des Hülseder Baches ist zunächst die Klärung der dort bestehenden Hochwasserproblematik vorrangig. Insoweit wäre zu klären, ob die Ausweisung als LSG hier ein Hindernis darstellen könnte. Zudem bedeutet ein LSG immer entsprechende Auflagen für die Ackerwirtschaft. Hier ist zunächst abzuklären , ob es überhaupt eines LSG bedarf, um hier das Schutzziel Erhalt von Flora und Fauna zu sichern , und ob hier im Rahmen der Abwägung mit den Interessen der Landwirte eine einvernehmliche Lösung zu erlangen ist.

Gerne komme ich mit Ihnen zu diesem Themenkomplex nach der Landtagswahl mit Ihnen persönlich ins Gespräch .

Herzliche Grüße
Colette Thiemann

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