Antwort 21.05.2025 von Claudia Schüßler SPD
Berechtigtes Anliegen, dass ich gerne an die Bundesebene weitergebe

Foto: Focke Strangmann
Berechtigtes Anliegen, dass ich gerne an die Bundesebene weitergebe
Verbotsverfahren wenn klar ist, dass das Verbot bestehen bleibt.
Leider habe ich keine Kenntnis über den Sachstand des Verfahrens.