
(...) Der Hinweis auf „nicht amerikanische Verhältnisse“ meint, alles Gesetzgeberische in Deutschland zu unternehmen, um Amokläufe und Fälle von Selbstjustiz auf ein Minimum zu reduzieren. Das geht nur mit einer deutlichen Verschärfung des geltenden Waffenrechts, in dem solche Fragen geklärt werden: Begrenzung des Waffenbesitzes, Regelungen gegen großkalibrige und halbautomatische Waffen und eine Vorschrift, wie Waffen und Munition getrennt aufzubewahren sind. (...)