
(...) das Ziel, einen Missbrauch des Studentenstatus jenseits der Altersgrenze von 30 Jahren einzudämmen. Die kostengünstigen (von den anderen BeitragszahlerInnen zu finanzierenden) Krankenversicherungsbeiträge für StudentInnen sollten nicht von Personen ausgenutzt werden dürfen (so die Idee), die nicht wirklich studierten, sondern ausschließlich von den niedrigen Krankenversicherungsbeiträgen profitieren wollten. Diese Regelung trifft leider auch ältere „echte“ StudentInnen, wurde jedoch laut Auskunft der Bundesregierung (siehe Seite 51 der Bundestagsdrucksache 17/10875) vom Bundessozialgericht bestätigt. (...)