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Claudia Moll
SPD
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Frage von Felix B. •

Werden Sie sich gegen die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes stellen – auch gegen den Fraktionskurs mit folgen?

Guten Tag, Frau Moll,Sie haben sich in der Vergangenheit häufig für soziale Gerechtigkeit und Arbeitnehmerrechte eingesetzt. Deshalb möchte ich Sie zu den angekündigten Reformen fragen.Die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung würde mich als chronisch erkrankte Person unmittelbar belasten. Auch die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz ( die aktiven täterschützen wird) und beim Arbeitsschutz bereiten mir große Sorgen.Werden Sie sich gegen diese Vorhaben stellen – auch wenn dies bedeutet, sich gegen den Kurs der Parteiführung zu positionieren?
Wie bewerten Sie diese Pläne persönlich?
Wären Sie bereit, aus Überzeugung dagegen zu stimmen, selbst wenn dies innerparteiliche Konsequenzen für Sie hätte?Vielen Dank für Ihre ehrliche Antwort. Als langjähriger SPD-Wähler weiß ich derzeit nicht, ob ich die SPD unter diesen Umständen noch einmal wählen kann egal auf welche ebener
F.B

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen dank für Ihre Frage. 

Bezüglich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist es uns ein klares Anliegen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Journalistinnen und Journalisten weiterhin den Zugriff auf Informationen über das IFG zu ermöglichen und Transparenz zu gewährleisten. Die sicherheitspolitische Lage hat sich verändert, weswegen der Schutz von kritischen Informationen und auch Personen dabei mitgedacht werden muss. Dies darf der Informationstransparenz aber nicht entgegenstehen. 

Der SPD-Bundestagsfraktion ist es in den kommenden parlamentarischen Verhandlungen ein wichtiges Anliegen diese Transparenz weiterhin aufrecht zu erhalten. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.

Mit der geplanten Beendigung der telefonischen Krankschreibung würden wir zu der Regelung zurückkehren, die auch vor der Corona-Pandemie gängige Praxis war. Die genaue Ausgestaltung wird Teil der parlamentarischen Beratungen sein. Nach wie vor wichtig ist es sicherzustellen, dass Menschen nicht immer direkt in die Praxen gezwungen werden, wenn Krankheit oder Phobien dem entgegenstehen. Festzuhalten ist, dass dies ein Vorschlag der Union ist. 

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