Claudia Engelmann trägt auf ihrem Profilbild kurzes Haar, eine Brille, einen roten Rundhalsschal und ein schwarzes Jackett.
Claudia Engelmann
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Frage von Elke S. •

Warum gibt es die Haupstadtzulage nicht für freie Träger?

Claudia Engelmann trägt auf ihrem Profilbild kurzes Haar, eine Brille, einen roten Rundhalsschal und ein schwarzes Jackett.
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Elke S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie korrekterweise betont haben, hat sich die Partei die LINKE immer wieder gegen die unfaire und ungleiche Bezahlung von mittelbaren und unmittelbaren Angestellten im Landesdienst sowie Angestellten von Zuwendungsempfängern auf Basis der Hauptstadtzulage ausgesprochen.

Das von Ihnen erläuterte Problem existiert auf sehr vielen Ebenen – so erhalten z.B. Tarifangestellte von Universitäten keine Hauptstadtzulage, verbeamtete Universitätsmitarbeitende jedoch schon. Dies sorgt in vielerlei Hinsicht zu Verstimmungen innerhalb der Belegschaft aber auch in dem von Ihnen erfassten größeren Rahmen, dass nämlich Angestellte von Zuwendungsempfängern oder aus dem mittelbaren Landesdienst zum unmittelbaren Landesdienst wechseln. Die Hauptstadtzulage selber ist seinerzeit aus einer ähnlichen Konkurrenzsituation heraus entstanden. Ihre Einführung sollte die Abwanderung weiterer Arbeitnehmer*innen aus dem Landesdienst in den Bundesdienst verhindern. Leider ist der Fachkräftemangel in Berlin allgegenwärtig. Aufgrund von rechtlichen Problemen, die die Hauptstadtzulage dem Land Berlin verursacht, muss jedoch noch in dieser Legislaturperiode eine gerechte Lösung gefunden werden und dafür setzen wir uns ein.

Unser erklärtes Ziel als Partei die LINKE ist es, dass alle mittelbaren und unmittelbaren Landesbediensteten, sowie die Bediensteten bei Zuwendungsempfängern gleich entlohnt werden. Deswegen haben wir auch seit der letzten Wahl das exakte Gegenteil von Nichts getan. So wurden auf unser Bestreben hin vor Kurzem – im Zuge der Verhandlungen zum Nachtragshaushalt – die Mittel für Zuwendungsempfänger deutlich erhöht und wir wollen diesen Weg fortsetzen, bis die Angestellten bei Zuwendungsempfängern den gleichen Lohn erhalten können wie Landesbedienstete. Die Weitergabe der Mittel an die Angestellten obliegt dabei jedoch den jeweiligen Zuwendungsempfängern. Die Politik kann die Zuwendungsempfänger in Bezug auf den Lohn allerdings zu nichts zwingen, da für die Aushandlung von Löhnen nach deutschem Recht die Tarifautonomie gilt. Hier kann allerdings durch  starke Gewerkschaften und Betriebsräte eine Menge erreicht werden.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen in unsere Partei und können Ihnen und all‘ Ihren Kolleg*innen hiermit versichern, dass wir auch in Zukunft gegen jegliche Lohnungleichheit kämpfen werden. Und wir können Ihnen sagen: Jede Stimme für eine andere Partei geht zu Lasten der Angestellten von Zuwendungsempfängern!

Mit freundlichen Grüßen,

Claudia Engelmann