Wie schnell (in Jahren) werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Staatsanwaltschaften sowie zudem durch Strafgerichte in Hessen vergeben und die Antragsstellenden informiert?
Wie schnell werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Staatsanwaltschaften in Hessen vergeben u die Antragsstellenden nach JI-Richtlinie (mitten in Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach JI-Richtlinie) darüber informiert?Ist ein halbes Jahr nach Eingang üblich oder eher nicht?Wie schnell (in Jahren) werden zudem nach Eingang eines Untätigkeitsantrags auf gerichtliche Entscheidung im Bereich der Strafrechtspflege nach EGGVG Aktenzeichen am OLG Frankfurt/M. vergeben, z. B. in Widerspruchsverfahren zur gerichtlichen schriftlichen Mitteilung ohne Az. vor über 1 Jahr, dass nach Fax mit Sendebericht als Urkunde kein Eingang feststellbar sei.Am 20.10.25 hatte ich eine ähnliche, bis heute aktuelle Frage bereits der rechtspolitischen Sprecherin der SPD gestellt, sie wollte sich im Ministerium erkundigen: https://tinyurl.com/54kyn82r Der rechtspolitische Sprecher Ihres Koalitionspartners reagiert seit dem 12.5.25 nicht: https://tinyurl.com/5yzcfwpp

