Haben Sie für oder gegen die Wahlrechtsreform gestimmt, die am 31.01. vom Hessischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft wurde? Welche Folgen wird dies haben?
Guten Tag Frau Kunz-Strueder,
am 31.01.26 hat das Hessische Verfassungsgericht die Wahlrechtsreform als verfassungswidrig eingestuft. (1) Dies ist, wenn ich mich an die Debatte erinnere, abzusehen oder wurde zumindest vermutet, dass dies der Fall ist.
Meine Frage: Haben Sie für oder gegen das Gesetz gestimmt?
Welche Folgen wird es haben, dass eben keine Gesetze erlassen werden, die eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verfassungswidrigkeit haben?
Welche Konsequenzen wird es für die Politiker haben, die dies vorangetrieben haben, wie Innenminister Poseck (2), oder das Gesetz mitgeschrieben haben?
Wie Sie wissen, ist Reflexion und Fehleraufarbeitung/Konsequenzen ein zentraler Aspekt jeder Demokratie.
Danke für eine ehrliche Antwort.
F.B
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Ich habe für das Gesetz gestimmt. Beide Auszählverfahren entsprechen unserer Demokratie. Im Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer konkurrieren die Reststimmen direkt miteinander – unabhängig von der Parteigröße. Das stärkt kleine Fraktionen. Beim d’Hondtschen Höchstzahlverfahren werden Sitze schrittweise an Parteien mit den jeweils höchsten Quotienten vergeben.
Der Staatsgerichtshof hat entschieden, dass das Verfahren nach d’Hondt keine Anwendung finden soll. Diese Entscheidung haben wir mit einem Beschluss in der vergangenen Plenarwoche umgesetzt und ein entsprechendes Gesetz erlassen. Wir sind wieder zum Verfahren Hare/Niemeyer zurückgekehrt. Damit steht der Kommunalwahl am 15. März nichts entgegen und es kann rechtssicher ausgezählt werden. Das ist aus meiner Sicht die wichtige Botschaft für die Menschen in Hessens Kommunen.
Ich halte es für ein hohes Gut, dass wir eine funktionierende Gewaltteilung haben. Das hat sich einmal mehr gezeigt. Ich halte es nicht für eine Schwäche der Regierung oder der regierungstragenden Fraktionen oder gar eine Schwäche der Demokratie, sondern für eine Stärke. Zur Demokratie gehört auch, dass Oppositionsparteien einfordern und kritisieren – auch Hinweise darauf, dass sie klagen werden und dass sie dann eben klagen. Unsere Gerichte sind wiederum unabhängig. Das ist und bleibt das Zeichen für unsere starke Demokratie.
Die Entscheidung hätte aus meiner Sicht auch anders ausfallen können. Mit dieser Einschätzung waren die regierungstragenden Fraktionen nicht alleine. Hessens Innenminister Poseck z.B. war bis 2022 selbst Präsident des Staatsgerichtshofes. Wären wir sicher gewesen, dass wir im Falle einer Klage scheitern, hätten wir das Gesetz nicht auf den Weg gebracht.
Bei allen Entscheidungen bleibt Reflexion und wenn nötig Fehleraufarbeitung Kern der politischen Arbeit. Natürlich muss man sich immer fragen, ob eine Entscheidung der Zukunft standhält. Gleichzeitig kann man die Zukunft nie voraussagen. Entscheidungen fällen wir jeweils nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Faktenlage. So auch als wir die Hessische Kommunalrechtsnovelle auf den Weg gebracht haben, die weit mehr beinhaltet als die nun gekippte Änderung des Auszählverfahrens. Wir haben mit der Novelle die Beteiligung für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen gestärkt, was mit besonders am Herzen liegt. Wir haben die wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen im Bereich Wohnungsbau und erneuerbare Energien ermöglicht genauso wie die schnelleren Umsetzung von Infrastrukturprojekten und vieles andere mehr. Deswegen bleibe ich dabei, dass Novelle als Ganzes gut für die Menschen in Hessen und Hessens Kommunen ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Cirsten Kunz-Strueder

