Beamtenbesoldung: Worauf stützt sich ihre Aussage zum Alleinverdienermodell?
Sehr geehrte Frau Kunz-Strueder,
mit Drucksache 21/4422 wurde ein Entwurf zur Änderung der Beamtenbesoldung in Hessen veröffentlicht und im Rahmen der 67. Plenarsitzung beraten.
Hierzu die folgenden Fragen:
1. In der o.g. Plenarsitzung äußerten Sie, das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass das Alleinverdienermodell nicht mehr in die Zeit passe.
Auf welche Randnummern der letzten Urteile zur Beamtenbesoldung bezieht sich diese Aussage?
2. Weiterhin werden bei allen Besoldungsstufen die erste Erfahrungsstufe gestrichen. Erfolgt bei den Bestandsbeamten eine Anrechnung im Rahmen von Überleitungsstufen, oder wird die erbrachte Dienstzeit ersatzlos gestrichen?
Vorab vielen Dank!

