Wieso erachten Sie die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die GKV als sinnvoller als die Integration von privatversicherten Gutverdienenden in die solidarische GKV?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
Sie sprechen sich für eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung auf ca. 8050 Euro aus, um das Gesundheitssystem besser zu finanzieren. Gleichzeitig leisten Sie selbst als Privatversicherter keinen Beitrag. In wiefern stellt eine weitere Belastung von Besserverdienern, die sich zum Solidarsystem bekennen, eine angemessene Finanzierungsmethode dar? Steigt durch dieses Vorgehen nicht die Wahrscheinlichkeit, dass gerade Gutverdiener das solidarische System in Richtung PKV verlassen (wie Sie) und sich die Finanzierung des Systems dadurch eher verschlechtert? Warum betrachten Sie Ihren Vorschlag als sinnvoller als eine Bürgerversicherung für alle, ggf. ergänzt um private Zusatzversicherungen?

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre durchdachte Frage – sie berührt einen zentralen Punkt der aktuellen Debatte um die Zukunft unseres Gesundheitssystems. Lassen Sie mich darauf differenziert eingehen.
Zunächst: Ich setze mich ausdrücklich für eine Bürgerversicherung ein, in der perspektivisch alle Bürgerinnen und Bürger – also auch Selbstständige, Beamte und Abgeordnete – solidarisch zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Eine solche Reform wäre aus meiner Sicht gerechter, weil sie das Prinzip der paritätischen Finanzierung auf eine breitere Basis stellen und den Druck auf das gesetzliche System reduzieren würde. Leider fehlen für diesen Schritt derzeit die politischen Mehrheiten im Bundestag.
Vor diesem Hintergrund halte ich eine maßvolle Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für einen pragmatischen und sofort umsetzbaren Schritt, um die Einnahmeseite der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren – und zwar ohne die Mehrheit der Versicherten zusätzlich zu belasten. Denn: Derzeit zahlt jemand mit 5.000 Euro Bruttoeinkommen denselben GKV-Beitrag wie jemand mit 10.000 Euro. Diese Deckelung halte ich für nicht gerecht – insbesondere nicht vor dem Hintergrund steigender Kosten durch den demografischen Wandel, medizinischen Fortschritt und Versorgungsansprüche.
Ihr Hinweis auf mögliche Abwanderungseffekte ist berechtigt. Genau deshalb fordere ich nicht nur die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, sondern auch eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze. Das heißt: Wer sehr gut verdient, hätte künftig gar nicht mehr die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln – und würde somit dauerhaft im Solidarsystem verbleiben. Auch das ist Teil meines Vorschlags.
Zu meiner eigenen Situation und das ist mir wichtig zu betonen: Von den Maßnahmen, die ich vorschlage – insbesondere bei der Beitragsbemessungs- und der Versicherungspflichtgrenze – bin ich selbst sehr wohl betroffen. Ich fordere also nichts, was ich nicht auch selbst mittragen würde. Das gehört für mich zu einer glaubwürdigen Politik dazu.
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist daher kein Ersatz für die Bürgerversicherung, sondern ein realpolitisch wirksamer Zwischenschritt auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit. Zudem geht es nicht nur um Beitragseinnahmen: Ich setze mich auch dafür ein, dass versicherungsfremde Leistungen künftig steuerfinanziert werden und dass wir mit Strukturreformen – wie der Krankenhausreform, an der ich federführend mitarbeite – Effizienzgewinne und Qualitätssteigerung im System erreichen.
Ziel ist ein solidarisches Gesundheitssystem, das verlässlich funktioniert, gerecht finanziert ist und den Herausforderungen der Zukunft standhält. Und dafür werbe ich – klar, offen und mit dem Ziel, unser solidarisches Gesundheitssystem nachhaltig zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB