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Christos Pantazis
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Frage von Lisa H. •

Wie können Sie es verantworten kranken Menschen Hilfe zu verweigern?

Als Person die selbst seit Jahren in Therapie ist beschäftigt mich die derzeitige Lage rund um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehr. In meinem nahem Umfeld sind/ waren mehrere Personen bereits auf Therapie angewiesen. Zum Teil wären diese mir sehr nahestehende Personen ohne Therapie jetzt vielleicht nicht mehr hier. Wie können sie es verantworten ein Gesetz zu verabschieden, dass aktiv Menschenleben fordern wird? Denn es werden tausende Therapieplätze unweigerlich wegfallen. Junge Menschen werden es sich ab jetzt mehrfach überlegen, ob sie überhaupt in das Berufsfeld der Psychotherapie einsteigen. Menschen die Gewalttaten zum Opfer fallen werden potenziell selbst zu Tätern und am Ende wird mit dieser Maßnahme nur eines eingespart und das ist Hilfe!

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage und dafür, dass Sie Ihre persönlichen Erfahrungen mit psychotherapeutischer Behandlung teilen. Wenn Sie schreiben, dass Menschen in Ihrem unmittelbaren Umfeld ohne therapeutische Hilfe heute möglicherweise nicht mehr am Leben wären, macht das deutlich, welche zentrale Bedeutung eine gute psychotherapeutische Versorgung für viele Betroffene und ihre Angehörigen hat. Diese Erfahrungen und die damit verbundenen Sorgen nehme ich sehr ernst.

Für mich steht außer Frage: Psychische Erkrankungen verdienen die gleiche Aufmerksamkeit, die gleiche Wertschätzung und den gleichen Anspruch auf eine gute Versorgung wie körperliche Erkrankungen. Niemand sollte aus finanziellen oder strukturellen Gründen auf notwendige Hilfe verzichten müssen. Den Vorwurf, kranken Menschen bewusst Hilfe verweigern zu wollen, weise ich jedoch ausdrücklich zurück. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beendet weder laufende Psychotherapien noch schafft es den Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung ab. Gleichwohl haben zahlreiche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie ihre Berufsverbände die Sorge geäußert, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Praxen verschlechtern und sich dies mittel- und langfristig auf das Versorgungsangebot auswirken könnte. Diese Bedenken sind ernst zu nehmen. Deshalb haben wir als SPD-Bundestagsfraktion frühzeitig den Austausch mit den Berufsverbänden gesucht und uns im parlamentarischen Verfahren für Verbesserungen eingesetzt. So bleiben laufende Therapien weiterhin extrabudgetär vergütet. Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, unmittelbar nach der Sommerpause weitere Maßnahmen zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung vorzulegen. Hierzu zählen zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für Kinder und Jugendliche, für schwere und komplexe Krankheitsbilder sowie für dringliche Behandlungen. Zudem werden wir uns ausdrücklich auch mit den rechtlichen Grundlagen einer angemessenen und verlässlichen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen befassen.

Ich habe in den vergangenen Wochen zahlreiche Zuschriften von Betroffenen, Angehörigen und Therapeutinnen und Therapeuten erhalten. Sie alle eint die Sorge, dass sich die Versorgung verschlechtern könnte. Gerade deshalb darf die politische Debatte nicht mit dem Beschluss des Gesetzes enden. Sie muss mit den angekündigten Nachbesserungen fortgeführt werden. Für mich bleibt entscheidend, dass psychotherapeutische Praxen wirtschaftlich verlässlich arbeiten können und Patientinnen und Patienten auch künftig einen zeitnahen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Behandlung erhalten. Dafür werde ich mich weiterhin mit Nachdruck einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

 

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