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Christos Pantazis
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Frage von Karl Heinz M. •

Werden Sie bei der Streichung der Kostenübernahme Cannabis Blüten und den Wegfall vom Bestandsschutz zustimmen ?

Sehr geehrter Herr Pantazis,

Mit Entsetzen habe ich in der Apotheker Zeitung gelesen das die Kostenübernahme für Blüten gestrichen wird, ich als Cluster-Kopfschmerz Patient werde gezwungen Blüten auf den Schwarzmarkt zu besorgen und wieder den schweren Klageweg den ich schonmal über Jahre ging nochmals zu gehen. Ich bin vill. In den Augen der Politiker ja nur ein Einzelfall, nein ich bin kein Einzelfall es gibt mehrere solche Cluster-Patienten, Cluster Kopfschmerzen heißt auch Selbstmord Kopfschmerzen. Können Politiker das mit ihren Gewissen vereinbaren wenn sich ein Patient sich das Leben nimmt weil es kein anderes Medikament dafür gibt? Cluster Kopfschmerzen sind unerträgliche Schmerzen, Ich bin seid 5 Jahren Patient mit Kostenübernahme und konnte in diesen 5 Jahren endlich wieder ein normales Leben führen. Die CDU/CSU ist und wird immer gegen Cannabis sein, denen ist es egal ob es Medizin ist für die ist es eine Droge, ich bitte dringlichst das die SPD am Mittwoch dagegen zustimme

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht und dafür, dass Sie so eindrücklich schildern, welche Bedeutung die Behandlung mit medizinischen Cannabisblüten für Sie persönlich hat. Gerade bei einer schweren Schmerzerkrankung wie dem Clusterkopfschmerz kann ich Ihre Sorge nachvollziehen, eine über Jahre als hilfreich erlebte Therapieoption zu verlieren.

Ich möchte Ihnen zunächst eine wichtige Differenzierung geben: Mit der Neuregelung wird nicht die Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis insgesamt beendet. Allerdings werden Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Andere vom Leistungsanspruch erfasste Cannabisarzneimittel bleiben grundsätzlich verfügbar.

Für Patientinnen und Patienten, deren Cannabisblüten bislang von ihrer Krankenkasse übernommen wurden, sieht die gesetzliche Regelung keinen allgemeinen Bestandsschutz allein aufgrund einer bereits bestehenden Versorgung vor. Ich verstehe deshalb sehr gut, weshalb gerade langjährig eingestellte Patientinnen und Patienten diese Änderung als erheblichen Eingriff in ihre bisherige Versorgung empfinden.

Die Entscheidung über diese Regelung ist uns als SPD nicht leichtgefallen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen wir angesichts der äußerst angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung einen weiteren deutlichen Anstieg der Zusatzbeiträge verhindern wollen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir an zahlreichen Stellen Veränderungen und Abmilderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf durchgesetzt. Das Gesetz ist am 10. Juli 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Ich habe dem Gesetz in der Gesamtabwägung zugestimmt. Das möchte ich Ihnen gegenüber auch klar benennen. Zugleich bedeutet diese Zustimmung nicht, dass ich die von Ihnen geschilderten Versorgungsprobleme gering schätze.

Entscheidend ist für mich, dass schwer erkrankte Patientinnen und Patienten auch künftig Zugang zu einer medizinisch geeigneten Behandlung haben. Gerade bei Menschen, die über Jahre auf eine bestimmte Therapie eingestellt waren und bei denen andere Behandlungsoptionen nicht ausreichend wirksam waren oder nicht vertragen wurden, müssen wir deshalb sehr genau beobachten, welche Folgen die Neuregelung in der Versorgungspraxis hat. Versorgungslücken oder Situationen, in denen Patientinnen und Patienten auf einen unkontrollierten Schwarzmarkt ausweichen, dürfen nicht das Ergebnis gesundheitspolitischer Entscheidungen sein.

Ihre persönliche Schilderung nehme ich deshalb sehr ernst. Sie zeigt, dass wir bei allen notwendigen Bemühungen um eine finanziell tragfähige gesetzliche Krankenversicherung immer auch die konkreten Auswirkungen auf schwer erkrankte Menschen im Blick behalten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

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