GKV-Mitversicherung: Wie vereinbaren Sie die Pläne mit dem Niehaus-Urteil?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
wie rechtfertigen Sie die geplante Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung vor folgendem Hintergrund:
Wie vereinbaren Sie neue Belastungen für Eltern mit dem Niehaus-Urteil (1 \text{ BvL } 3/18), das eine Entlastung für den „generativen Beitrag“ zur Generationensicherung fordert? Ein Kind wird ab dem 8. Lebensjahr nicht kostengünstiger.
Wie schützen Sie chronisch Kranke ohne EM-Rente, die gesundheitlich nicht voll arbeiten können, vor finanzieller Überforderung? Droht hier nicht ein teures Bürokratiemonster, um Millionen individueller Lebensrealitäten durch Ausnahmen abzubilden?
Warum erhalten Beamten-Ehepartner oft staatliche Beihilfe bis zu einer Einkommensgrenze von ca. 22.000 €, während GKV-Partner ohne Einkommen (trotz Erziehungsleistung) als beitragspflichtig eingestuft werden sollen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre differenzierte und sehr berechtigte Anfrage. Sie sprechen zentrale Fragen von Gerechtigkeit, Verfassungsmäßigkeit und praktischer Umsetzbarkeit an.
Zunächst zum aktuellen Stand: Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern soll nach den vorliegenden Planungen vollständig erhalten bleiben. Für Ehe- und Lebenspartner:innen sieht der Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hingegen vor, künftig einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des versicherten Mitglieds zu erheben.
Ich will dabei ausdrücklich klarstellen: Dieser Vorschlag entspricht nicht meiner politischen Grundüberzeugung. Die beitragsfreie Mitversicherung ist ein zentraler Bestandteil unseres solidarischen Gesundheitssystems, und ich setze mich im parlamentarischen Verfahren dafür ein, dass diese Regelung in dieser Form keinen Bestand hat.
Zum von Ihnen angesprochenen Niehaus-Urteil (1 BvL 3/18): Das Bundesverfassungsgericht hat den sogenannten „generativen Beitrag“ von Eltern ausdrücklich hervorgehoben. Genau daran muss sich jede Reform messen lassen. Der Entwurf versucht, diesem Gedanken durch Ausnahmeregelungen Rechnung zu tragen, etwa für
- Partner mit Kindern unter sieben Jahren,
- Eltern von Kindern mit Behinderung,
- pflegende Angehörige,
- Personen mit voller Erwerbsminderung sowie
- Partner oberhalb der Regelaltersgrenze.
Gleichwohl bleibt festzuhalten: Die gewählte Altersgrenze von sieben Jahren ist eine pauschale Typisierung. Ihre Kritik ist absolut berechtigt – ein Kind verursacht ab dem achten Lebensjahr keine geringeren Aufwendungen. Ob diese Grenze den verfassungsrechtlichen Anforderungen tatsächlich genügt, wird Gegenstand der parlamentarischen Prüfung sein.
Besonders wichtig ist mir Ihr Hinweis auf chronisch kranke Menschen ohne Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Hier besteht die reale Gefahr von Versorgungslücken und finanzieller Überforderung. Für mich ist klar: Sollte es bei einer Neuregelung bleiben, müssen solche Härtefälle zwingend verlässlich und unbürokratisch abgesichert werden. Ein System, das nur über zahlreiche Einzelfallprüfungen funktioniert, wäre weder sozial gerecht noch praktikabel.
Zum Vergleich mit der Beihilfe für Beamten-Ehepartner: Sie sprechen hier einen seit Langem bestehenden Systembruch an. Unterschiedliche Absicherungslogiken zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung führen zu Ungleichbehandlungen, die viele Menschen als unfair empfinden. Genau deshalb setze ich mich für eine solidarische Bürgerversicherung ein, in der alle nach gleichen Regeln versichert sind.
Abschließend ist mir wichtig: Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf erhebliche finanzielle Herausforderungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig gilt aber: Finanzielle Stabilisierung darf nicht zulasten von Familien, pflegenden Angehörigen oder gesundheitlich eingeschränkten Menschen gehen. Hier werde ich mich im weiteren Verfahren mit Nachdruck einbringen.
Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre klugen und kritischen Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

