Warum soll die Kostenübernahme von Cannabisblüten trotz medizinischer Vorteile gestrichen werden?
Sehr geehrter Herr Dr. Pantazis,
wie positionieren Sie sich zu Frau Warkens Gesetzentwurf, die Kostenübernahme von Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung zu streichen, obwohl es wissenschaftliche Hinweise auf spezifische Vorteile gegenüber standardisierten Extrakten gibt?
Insbesondere das Zusammenspiel von Cannabinoiden und Terpenen („Entourage-Effekt“) sowie der schnelle Wirkungseintritt bei vaporisierten Blüten sind für viele schwer erkrankte Schmerzpatient:innen klinisch relevant.
Fraglich ist zudem, ob die von Frau Warken erwarteten Einsparungen tatsächlich eintreten, zumal eine Kostenübernahme bereits jetzt nur in besonders schweren Fällen erfolgt. Zudem lässt sich der Einsatz vaporisierter Blüten nicht 1:1 mit Extrakten vergleichen, da sie oftmals teurer sind und durch die Standardisierung der Cannabinoide einen Teil ihrer therapeutischen Wirkung verlieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Louis S.
Sehr geehrter Herr S.,
Haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht und die differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema medizinisches Cannabis.
Zunächst ist mir wichtig klarzustellen: Es geht nicht darum, schwer erkrankten Patientinnen und Patienten wirksame Therapieoptionen pauschal vorzuenthalten. Gerade bei chronischen Schmerzen, Spastiken oder palliativen Situationen berichten Betroffene teilweise von guten Erfahrungen mit cannabisbasierten Arzneimitteln – auch mit Cannabisblüten.
Gleichzeitig stehen wir als Gesetzgeber in der Verantwortung, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung evidenzbasiert, wirtschaftlich und zugleich patientenorientiert auszugestalten. Genau an dieser Stelle setzt die aktuelle Debatte an.
Richtig ist: Für standardisierte cannabisbasierte Fertigarzneimittel und Extrakte liegt im Vergleich zu Cannabisblüten eine deutlich bessere Datenlage hinsichtlich Dosierbarkeit, Reproduzierbarkeit und arzneimittelrechtlicher Standardisierung vor. Das ist insbesondere im solidarisch finanzierten GKV-System ein relevanter Gesichtspunkt.
Ebenso richtig ist aber auch, dass in der wissenschaftlichen Diskussion weiterhin offene Fragen bestehen – unter anderem hinsichtlich möglicher therapeutischer Unterschiede zwischen standardisierten Extrakten und vaporisierten Blüten. Der von Ihnen angesprochene sogenannte „Entourage-Effekt“ wird wissenschaftlich diskutiert, ist bislang jedoch noch nicht abschließend evidenzbasiert belegt. Gleichwohl nehmen wir die klinischen Erfahrungen vieler behandelnder Ärztinnen und Ärzte sowie betroffener Patientinnen und Patienten selbstverständlich ernst.
Ich halte es deshalb für entscheidend, dass wir hier nicht ideologisch, sondern medizinisch und wissenschaftlich sauber argumentieren. Sollte es im parlamentarischen Verfahren zu Änderungen bei der Verordnungs- oder Erstattungsfähigkeit kommen, wird sehr genau zu prüfen sein, welche Auswirkungen dies auf schwer erkrankte Patientinnen und Patienten tatsächlich hätte – auch im Hinblick auf Versorgungssicherheit, Therapiealternativen und mögliche Folgekosten.
Ihre Zweifel daran, dass sich die erwarteten Einsparungen in der prognostizierten Größenordnung tatsächlich realisieren lassen, sind insofern nachvollziehbar und werden im parlamentarischen Verfahren sicherlich ebenfalls kritisch zu bewerten sein.
Für mich gilt dabei der Grundsatz: Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen dürfen nicht zum Gegenstand rein fiskalischer Betrachtungen werden. Medizinische Notwendigkeit, Versorgungssicherheit und wissenschaftliche Evidenz müssen gemeinsam die Grundlage gesundheitspolitischer Entscheidungen bilden.
In diesem Sinne danke ich Ihnen nochmals für Ihre Zuschrift und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

