Denken Sie über einen gesetzlich geregelten Schutz halber KV Sitze nach oder lassen Sie es auf Praxisschließungen und Härtefälle ankommen?
Wie Sie wissen sind halbe KV-Sitze rechtlich nicht im gleichen Maße geschützt wie volle KV-Sitze, was dazu führen könnte, dass v.a. voll ausgelastete Inhaber*innen halber KV-Sitze (72 Prozent) unter Ihrem Spargesetz in unverhältnismäßiger Form zu leiden haben - mit Einkommenseinbußen von 20 bis 40 Prozent (allein durch die Honorarkürzung und die Streichung der KZT-Zuschläge entgehen uns schon 8 bis 10 Prozent unseres Einkommens). Jede zukünftige Honorarerhöhung könnte volle KV-Sitze noch weiter begünstigen, so dass Inhaber*innen mit vollen KV-Sitzen dann noch mehr und Inhaber*innen halber KV-Sitze dann noch weniger verdienen. Halten Sie das für sozial gerecht? Wie wollen Sie Inhaber*innen halber KV-Sitze schützen? Wieso überhaupt in diesem Bereich budgetieren, auf die Gefahr hin, dass hier als Ergebnis - etwa durch unsinnige Obergrenzen für Behandlungsfälle (nennt sich RLV) - Fehlanreize geschaffen werden, etwa dass Patienten dann eher länger behandelt werden.

