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Christos Pantazis
SPD
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Frage von Katia R. •

Denken Sie über einen gesetzlich geregelten Schutz halber KV Sitze nach oder lassen Sie es auf Praxisschließungen und Härtefälle ankommen?

Wie Sie wissen sind halbe KV-Sitze rechtlich nicht im gleichen Maße geschützt wie volle KV-Sitze, was dazu führen könnte, dass v.a. voll ausgelastete Inhaber*innen halber KV-Sitze (72 Prozent) unter Ihrem Spargesetz in unverhältnismäßiger Form zu leiden haben - mit Einkommenseinbußen von 20 bis 40 Prozent (allein durch die Honorarkürzung und die Streichung der KZT-Zuschläge entgehen uns schon 8 bis 10 Prozent unseres Einkommens). Jede zukünftige Honorarerhöhung könnte volle KV-Sitze noch weiter begünstigen, so dass Inhaber*innen mit vollen KV-Sitzen dann noch mehr und Inhaber*innen halber KV-Sitze dann noch weniger verdienen. Halten Sie das für sozial gerecht? Wie wollen Sie Inhaber*innen halber KV-Sitze schützen? Wieso überhaupt in diesem Bereich budgetieren, auf die Gefahr hin, dass hier als Ergebnis - etwa durch unsinnige Obergrenzen für Behandlungsfälle (nennt sich RLV) - Fehlanreize geschaffen werden, etwa dass Patienten dann eher länger behandelt werden.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau R., 

vielen Dank für Ihre Frage und Hinweise. Ich kann gut nachvollziehen, dass sich insbesondere Inhaberinnen und Inhaber hälftiger Versorgungsaufträge Sorgen über die Auswirkungen der geplanten Regelungen machen. Gerade wenn Praxen bereits heute voll ausgelastet arbeiten und einen wichtigen Beitrag zur Versorgung leisten, müssen mögliche wirtschaftliche Folgen sorgfältig berücksichtigt werden.

Die von Ihnen angesprochene besondere Situation hälftiger KV-Sitze wird in den parlamentarischen Beratungen ausdrücklich thematisiert. Mir ist wichtig, dass notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen einzelner Versorgungsstrukturen führen oder Fehlanreize zulasten einer guten Patientenversorgung setzen. Deshalb werden wir die Auswirkungen der geplanten Budgetierungsregelungen sehr genau prüfen. Unabhängig davon besteht Einigkeit darüber, dass die langfristigen Herausforderungen der ambulanten Versorgung nicht allein durch kurzfristige Finanzmaßnahmen gelöst werden können. Die Finanzkommission Gesundheit wird im Herbst einen zweiten Bericht mit langfristig angelegten Strukturreformen vorlegen. Dabei wird es auch darum gehen, die ambulante Versorgung zukunftsfest auszugestalten und die tatsächlichen Versorgungsrealitäten angemessen zu berücksichtigen.

Mein Ziel bleibt die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren, ohne die ambulante Versorgung zu schwächen oder wirtschaftlich tragfähige Praxen unnötig zu gefährden. Die Hinweise aus der Versorgungspraxis, auch zur Situation hälftiger KV-Sitze, fließen deshalb in die weiteren parlamentarischen Beratungen ein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis

 

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