Das Bundesministerium für Landwirtschaft sagt es braucht für CanG Modellprojekte einen extra Gesetzgebungsprozess um d. Schwarzmarkt zu bekämpfen, Wann ist dieser denn angedacht, Wie gehts nun weiter?
Zitat"Die BLE vertritt die Auffassung, dass der Gesetzgeber mit der Teillegalisierung im Rahmen der ersten Säule regional und zeitlich begrenzte Modellvorhaben ausdrücklich vom Regelungsbereich des KCanG ausgenommen hat. Um diese Vorhaben verwirklichen zu können, bedarf es aus Sicht der BLE eines zweiten Schritts, das heißt in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren müssten die Grundlagen für die Modellvorhaben unter Berücksichtigung von europa- und völkerrechtlichen Vorgaben geschaffen werden. Nach derzeitiger Rechtslage sieht die BLE daher keine Möglichkeit Erlaubnisse zu beantragten Cannabis-Modellvorhaben nach § 2 Absatz 4 KCanG zu erteilen."
https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Konsumcannabis/cannabis_node.html
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage zu den geplanten Cannabis-Modellprojekten.
Mit den sogenannten Modellprojekten sind regional und zeitlich begrenzte, wissenschaftlich begleitete Vorhaben gemeint, in denen eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene erprobt werden könnte. Ziel solcher Projekte wäre es insbesondere, Erkenntnisse über Auswirkungen auf Konsumverhalten, Jugend- und Gesundheitsschutz, öffentliche Ordnung sowie die Zurückdrängung des Schwarzmarktes zu gewinnen.
Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach derzeitiger Rechtslage keine Möglichkeit sieht, entsprechende Erlaubnisse für solche Modellvorhaben nach § 2 Absatz 4 KCanG zu erteilen. Hintergrund ist, dass die bisher umgesetzte erste Säule des Cannabisgesetzes vor allem die Entkriminalisierung des Besitzes geringer Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbauvereinigungen umfasst. Modellprojekte mit einer kontrollierten Abgabe über lizenzierte Verkaufsstellen wären dagegen Teil eines weiteren gesetzgeberischen Schritts und benötigen nach Auffassung der zuständigen Behörde eine eigene rechtliche Grundlage.
Ein konkreter Zeitplan für ein solches gesondertes Gesetzgebungsverfahren liegt derzeit nach meiner Kenntnis nicht vor. Zudem wird das Konsumcannabisgesetz aktuell evaluiert. Der zweite Zwischenbericht zur Evaluation wurde am 1. April 2026 vorgelegt; die Bundesregierung sieht auf dieser Grundlage insbesondere beim Jugend- und Gesundheitsschutz sowie beim Umgang mit Schwarzmarkt- und Missbrauchsstrukturen weiteren Handlungsbedarf.
Aus meiner Sicht bleibt richtig: Eine wirksame Cannabispolitik muss Gesundheitsschutz, Prävention, Jugendschutz und die Bekämpfung des Schwarzmarktes zusammendenken. Gerade deshalb sollten mögliche weitere Schritte sorgfältig, rechtssicher und auf Grundlage belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse geprüft werden. Dazu gehören auch die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben, die bei solchen Modellvorhaben zu beachten sind.
Ich werde das weitere Verfahren aufmerksam begleiten und mich dafür einsetzen, dass die Debatte sachlich, evidenzbasiert und mit Blick auf den bestmöglichen Gesundheits- und Jugendschutz geführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis MdB

