Das Bundesministerium für Landwirtschaft sagt es braucht für CanG Modellprojekte einen extra Gesetzgebungsprozess um d. Schwarzmarkt zu bekämpfen, Wann ist dieser denn angedacht, Wie gehts nun weiter?
Zitat"Die BLE vertritt die Auffassung, dass der Gesetzgeber mit der Teillegalisierung im Rahmen der ersten Säule regional und zeitlich begrenzte Modellvorhaben ausdrücklich vom Regelungsbereich des KCanG ausgenommen hat. Um diese Vorhaben verwirklichen zu können, bedarf es aus Sicht der BLE eines zweiten Schritts, das heißt in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren müssten die Grundlagen für die Modellvorhaben unter Berücksichtigung von europa- und völkerrechtlichen Vorgaben geschaffen werden. Nach derzeitiger Rechtslage sieht die BLE daher keine Möglichkeit Erlaubnisse zu beantragten Cannabis-Modellvorhaben nach § 2 Absatz 4 KCanG zu erteilen."
https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Konsumcannabis/cannabis_node.html

