Bundestagsabgeordneter Christoph Schmid
Christoph Schmid
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Frage von Oliver P. •

Werden Sie der Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes zustimmen?

Sehr geehrter Herr Schmid,

mit großer Sorge höre ich von den Plänen des Koalitionsausschusses, das Informationsfreiheitsgesetz de facto abzuschaffen. Aktuell ermöglicht das IFG allen Menschen, Einblick in staatliche Dokumente zu bekommen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren.

Im Koalitionsvertrag haben Sie gemeinsam mit der Union beschlossen, das IFG im Sinne der Bürger*innen zu reformieren. Der jetzige Beschluss des Koalitionsausschusses ist das genaue Gegenteil: SPD und Union planen einen massiven Bruch des Koalitionsvertrags – und den größten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. Die vorgeschlagenen Änderungen würden der Informationsfreiheit in Deutschland de facto ein Ende setzen.

Werden Sie dieser Änderung zustimmen oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Oliver P.

Bundestagsabgeordneter Christoph Schmid
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat sich in den vergangenen 20 Jahren bewährt. Der voraussetzungslose Zugang zu staatlichen Informationen ist ein wichtiger Bestandteil einer transparenten und modernen Verwaltung.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt deshalb das Ziel, das Informationsfreiheitsgesetz weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und insbesondere die Bearbeitungsprozesse zu digitalisieren. Grundlage hierfür ist der Koalitionsvertrag, der ausdrücklich eine Reform mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung vorsieht.

Für mich ist dabei entscheidend, dass es nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, Presse und Zivilgesellschaft kommt. Eine Absenkung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird die SPD-Bundestagsfraktion nicht mittragen.

Selbstverständlich müssen staatliche Sicherheitsinteressen und der Schutz kritischer Infrastrukturen auch künftig gewährleistet sein. Nach unserer Einschätzung enthält das geltende Informationsfreiheitsgesetz hierfür bereits die notwendigen Schutzvorschriften. Soweit aufgrund der veränderten Sicherheitslage Anpassungsbedarf besteht, sollte dieser gezielt in den jeweiligen Spezialgesetzen geprüft werden.

Der konkrete Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht vor. Maßstab für meine Entscheidung wird sein, dass das Recht auf Informationszugang gewahrt bleibt und die Reform den im Koalitionsvertrag vereinbarten Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger schafft, nicht aber das bestehende Transparenzniveau absenkt.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schmid

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