Portrait von Christoph de Vries
Christoph de Vries
CDU
94 %
78 / 83 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Johann W. •

Wird die Regierung nach der Veröffentlichung des Gutachten ein Ausschluss der staatlichen Parteienfinanzierung Verfahren gegen die AfD starten?

Sehr geehrter Herr de Vries,

Sie haben bestimmt mitbekommen, dass die NGO GfF ein Gutachten mit über 3000 Seiten erstellt hat, die die Verfassungswidrigkeit der AfD argumentiert und beweist. Dies finde man alles bei deren Webseite.

Ich habe mich da ein bisschen reingelesen und es ist in der Tat sehr ausführlich und detailreich formuliert worden.

Viele Linke und Grünen fordern direkt gleich den Verbotsverfahren. Ich persönlich halte dies für zu übertrieben und würde stattdessen eher der AfD den Zugang zur staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Verfassungsfeinde sollen nie ein Zugang zur staatlichen Förderung erhalten! Zudem sind die Hürden dafür deutlich geringer als beim Verbot. Damals bei der NPD wurde es am Ende der Ausschluss zum Staatsgeld durchgesetzt, weil alle Aspekte nicht ausreichten. Die AfD kann nicht so ganz in ihrer Märtyrerrolle gehen, weil es nicht um ein Verbot sondern um eine Sanktion geht. Ich bitte Sie gehen Sie den Vorschlag mit Ihrer Kollegschaft durch.

Portrait von Christoph de Vries
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe bereits in der Vergangenheit zum Thema AfD-Verbotsverfahren Stellung bezogen. Auch im Kontext des neuesten Gutachtens möchte ich betonen, dass ich persönlich weiterhin davon überzeugt bin, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextremistische Partei handelt. Aber ich bin der Meinung, dass es das beste Mittel ist, die AfD mit guter Politik wegzuregieren.

Dies geht v.a. mit einer starken Politik aus der Mitte, welche die Probleme der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und sie vor allem löst.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte im Hinblick auf etwaige Belege prüfen, die einen Mehrwert auch für den Nachweis einer gesichert extremistischen Bestrebung im derzeit laufenden Hauptsacheverfahren vor dem Verfassungsgericht Köln bieten können.

Im Hinblick auf die Bewertung der Verfassungsfeindlichkeit sind bei der Einstufung als gesichert extremistisch und in einem Parteiverbotsverfahren grundsätzlich vergleichbare Prüfungsmaßstäbe anzulegen. Ein Parteiverbot hat jedoch zusätzliche Anforderungen und erfordert darüber hinaus „qualifizierte“ Vorbereitungshandlungen zur Verwirklichung verfassungsfeindlicher Ziele.

Es gilt daher zunächst abzuwarten, ob das VG Köln im Hauptsacheverfahren den rechtlichen Argumentationen des BfV folgen wird. Daher möchte ich mich gegenwärtig nicht an weiteren, an die „Hochstufung“ der AfD o.ä. anknüpfenden Überlegungen beteiligen.

Zugleich schließe ich nicht aus, dass sich meine Haltung hierzu ändern könnte, wenn entsprechende Voraussetzungen gegeben wären. 

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph de Vries

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Christoph de Vries
Christoph de Vries
CDU

Weitere Fragen an Christoph de Vries