Wie ist nun der aktuelle Stand zur amtsangemessenen Besoldung?
Sehr geehrter Herr de Vries,
das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinen wegweisenden Beschlüssen aus dem Jahr 2020 unmissverständlich klargestellt, dass die Besoldung von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern in vielen Bereichen evident unzureichend ist und das verfassungsrechtlich garantierte Mindestabstandsgebot zur sozialrechtlichen Grundsicherung verletzt. In Ihrer Antwort vom 04.11.2025 ist das BMI sich der besonderen Bedeutung der besoldungsrechtlichen Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Alimentationsprinzip, insbesondere für die Familien von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern, bewusst. Allerdings ist bis heute keine neue Regelung/Gesetz hierzu ergangen. Alle 16 Bundesländer haben diesen Beschluss längst umgesetzt. Wie und wann wollen Sie endlich tätig werden? Seehofer und Faeser haben den Beschluss nicht umgesetzt. Wird es nun Dobrindt gelingen oder müssen wir wieder auf eine neue Regierung hoffen?

