Paragraph 325 ff.HGB: warum halten Abgeordnete der CDU noch immer fest, an der Veröffentlichungspflicht für die 1,5 Mio. Kleinstbetriebe, bis 20 Beschäftigten?
Sehr geehrter Herr de Vries,
warm halten Abgeordnete der CDU noch immer fest, an der Veröffentlichungspflicht für die 1,5 Mio. Kleinstbetriebe, bis 20 Beschäftigten? Schicken Sie das Perso. zu den Cum-Ex Leuten.

Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält an der Veröffentlichungspflicht fest, weil Kleinstunternehmen mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften. Da es sich meist um Einzelkaufleute (e.K.) oder GmbHs handelt, ist die Höhe des Gesellschaftsvermögens für Geschäftspartner besonders wichtig. So erhalten sie einen Überblick über die finanzielle Situation und können die Liquidität des Unternehmens besser einschätzen. Auf dieser Grundlage können die Geschäftspartner dann entscheiden, ob sie einen verbindlichen Vertrag mit dem Unternehmen eingehen möchten. Eine Aktiengesellschaft (AG) kann erst ab einem Mindestgrundkapital von 50.000 Euro gegründet werden, wobei hier die Haftung auf die Höhe der Einlage beschränkt ist. Für Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten ist es oftmals schwierig, ein Stammkapital von 50.000 Euro aufzubringen, weshalb sie häufig eine GmbH oder eine andere Gesellschaftsform wählen.
Gleichzeitig ist uns als CDU bewusst, dass der bürokratische Aufwand für Unternehmer hoch ist. Die Vielzahl gesetzlicher Vorschriften erschwert es den Unternehmen oft, ihren Pflichten nachzukommen und macht den Alltag komplizierter. Die Reduzierung der Bürokratie ist daher ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries