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Christoph de Vries
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Frage von Thomas E. •

Wie ist der weitere Zeitplan des Gesetzes zur Herstellung der Amtsangemessenheit der Bundesbesoldung?

Sehr geehrter Herr de Vries,

laut einiger Presseberichte befindet sich der Entwurf eines Gesetzes, dass die Bundesbesoldung wieder in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bringen soll, derzeit in der Ressortabstimmung. In diesen Berichten hieß es, der Referentenentwurf solle Anfang November veröffentlicht und noch vor Monatsende im Kabinett verabschiedet werden. Derzeit scheint es so, als ob dieser Zeitplan nicht mehr haltbar ist. Daher folgende Fragen an Sie: Wann wird der Referentenentwurf voraussichtlich veröffentlicht? Wann ist die Verabschiedung im Kabinett geplant? Und wann ist Ihrer Einschätzung nach mit einem Beschluss durch den Bundestag zu rechnen? Herzliche Grüße, Thomas E.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr E.,

das BMI verfolgt das Ziel der gesetzlichen Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene und damit der besoldungsrechtlichen Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Priorität. Hierzu ist die Vorlage eines Referentenentwurfs beabsichtigt, mit dem zugleich auch die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung geregelt werden soll.

Der Referentenentwurf wird – den üblichen Gepflogenheiten folgend – auf der Internetseite des BMI publik gemacht, sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird.

Der entsprechende Gesetzentwurf wird in das parlamentarische Verfahren eingebracht, nachdem er vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. Wann das der Fall sein wird, hängt auch vom Verlauf der Ressortabstimmung ab und kann daher derzeit nicht verlässlich mitgeteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries 

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