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Christoph de Vries
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Frage von Ronny M. •

Sehr geehrter Herr de Vries, sind die Zusagen des BMI hinsichtlich eines Gesetzes zur Umsetzung des BVerfG Urteils zur amtsangemessenen aus 2021 haltbar?

Sehr geehrter Herr de Vries,

Am 19.11.2025 hat nun das BVerfG einen weitern Beschluss zum Thema gefasst, das wesentliche Konkretisierungen zum Thema amtsangemessene Alimentation für alle Besoldungsgesetzgeber zu Grunde legt.

Meine Fragen hierzu:

Ist weiterhin geplant beide vorhaben, also amtsangemessene Alimentation und Übertragung der Tarifergebnisse in einem Gesetz auf den Weg zu bringen?

Welche zeitlichen Auswirkungen auf das Gesetzgebungsverfahren ergeben sich mit dem neuen Beschluss aus Ihrer Sicht? Ich denke die Zusage zur Kabinettsvorlage im November ist nach dem Beschluss zunächst obsolet.

Steht das BMI unter seiner neuen Führung zu den Zusagen der Vorgängerregierungen mit dem Rundschreiben vom 14.06.2021, auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr zu verzichten?

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigt weiterhin die Vorlage eines Referentenentwurfs, mit dem einerseits geregelt werden soll, dass die amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene sichergestellt und damit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) besoldungsrechtlich umgesetzt wird, und andererseits die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung zeitgleich und systemgerecht übertragen werden. 

Da der von Ihnen genannte Beschluss des BVerfG vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u.a., veröffentlicht am 19. November 2025) neue Vorgaben zur Ermittlung der amtsangemessenen Alimentation macht, sind für die Erstellung des Referentenentwurfs zunächst neue Berechnungen notwendig, die etwas Zeit in Anspruch nehmen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wird in das parlamentarische Verfahren eingebracht, nachdem er vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. Wann das der Fall sein wird, hängt auch vom Verlauf der Ressortabstimmung ab und kann daher derzeit nicht verlässlich mitgeteilt werden.

Das Rundschreiben des BMI vom 14. Juni 2021 zur amtsangemessenen Alimentation betreffend den Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen hat weiterhin Bestand. Es wird so lange in Kraft bleiben, bis gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind.

Mit freundlichem Gruß

Christoph de Vries 

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