Sehr geehrter Herr de Vries, sind die Zusagen des BMI hinsichtlich eines Gesetzes zur Umsetzung des BVerfG Urteils zur amtsangemessenen aus 2021 haltbar?
Sehr geehrter Herr de Vries,
Am 19.11.2025 hat nun das BVerfG einen weitern Beschluss zum Thema gefasst, das wesentliche Konkretisierungen zum Thema amtsangemessene Alimentation für alle Besoldungsgesetzgeber zu Grunde legt.
Meine Fragen hierzu:
Ist weiterhin geplant beide vorhaben, also amtsangemessene Alimentation und Übertragung der Tarifergebnisse in einem Gesetz auf den Weg zu bringen?
Welche zeitlichen Auswirkungen auf das Gesetzgebungsverfahren ergeben sich mit dem neuen Beschluss aus Ihrer Sicht? Ich denke die Zusage zur Kabinettsvorlage im November ist nach dem Beschluss zunächst obsolet.
Steht das BMI unter seiner neuen Führung zu den Zusagen der Vorgängerregierungen mit dem Rundschreiben vom 14.06.2021, auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr zu verzichten?
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

