Können sie auf den Bundesaußenminister Ihrer Partei einwirken und ihn in der u.a. Angelegenheit zu einer Stellungnahme und zum Handeln auffordern? Mit freundlichen Grüßen Felix G.
Hallo Herr de Vries, ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte an Sie. Es geht um die non-binäre Antifaschist:in Maja T., die sich seit mehr als einem Jahr in ungarischer Haft befindet, in einem Land, in dem Rechtsstaatlichkeit nicht mehr existiert. Maja T. ist dort unter Haftbedingungen gefangen, die laut internationalem Recht Folter gleichen und ihre Menschenrechte massiv verletzen (nahezu 24h täglich Isolierung). Dies ist nicht nur eine humanitäre Katastrophe, sondern auch ein Skandal, der auch ihre Verantwortung betrifft. Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn ist ein Justizskandal, da Maja T. vom Berliner Kammergericht und dem LKA Sachsen am 28.06.24 trotz laufendem Widerspruch beim Bundesverfassungsgericht über Nacht nach Ungarn ausgeliefert wurde ohne den Beschluss des BVG abzuwarten. Das BVG hat die Auslieferung für rechtswidrig erklärt und fordert, dass Maja T zurückgeholt werden muss. Dafür müssen Sie und der Außenminister tätig werden. Besten Dank und Gruß

Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Juli dieses Jahres, mit der Sie ein Tätigwerden von Herrn Bundesminister des Auswärtigen bzw. meiner Person fordern, „Maja T." aus Ungarn nach Deutschland zurückzuholen. Zu Ihrer Anfrage beziehe ich gerne Stellung:
Die in Ungarn inhaftierte linksextremistische non-binäre Person "Maja T." wird beschuldigt, sich zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 anlässlich der rechtsextremistischen Veranstaltung "Tag der Ehre" in Budapest an linksextremistisch motivierten Gewalttaten gegen (vermeintliche) Rechtsextremisten beteiligt zu haben und für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich zu sein. Nach der Festnahme von "Maja T." in Berlin im Dezember 2023 wurde die Person auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls und einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin am 28. Juni 2024 nach Ungarn überstellt. Bei der Übergabe von Personen auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls handelt es sich um ein justizielles Verfahren, auf das die Bundesregierung keinen Einfluss nimmt.
Die Deutsche Botschaft Budapest betreut „Maja T." konsularisch. Das Auswärtige Amt und die Botschaft setzen sich insbesondere für bessere Haftbedingungen ein. Eine Rücküberstellung vor Rechtskraft eines Urteils sieht das Recht der Europäischen Union jedoch nicht vor. Eine Ausreise aus Ungarn ist nur dann möglich, wenn ein unabhängiges ungarisches Gericht nach ungarischem Recht den nationalen Haftbefehl aufhebt oder diesen ohne reisebeschränkende Auflagen außer Vollzug setzt. Auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2025 (2 BvR 1103/24) enthält keine Aufforderung, „Maja T." zurückzuholen.
Im Hinblick auf Ihre Ausführungen, wonach die Auslieferung von „Maja T." trotz laufenden Widerspruchs beim Bundesverfassungsgericht stattgefunden habe, verweise ich auf die insoweit zutreffende und allein maßgebliche Sachverhaltsdarstellung in dem zuvor genannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2025 - 2 BvR 1103/24 – Randnummer 34 unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/01/rk20250124_2bvr110324.html?nn=68080 <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/01/rk20250124_2bvr110324.html?nn=68080> .
Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries