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Christoph de Vries
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Frage von Victoria S. •

Frage an Christoph de Vries von Victoria S. bezüglich Familie

Hallo Herr de Vries,

gibt es eigentlich Bemühungen, für Alleinerziehende Steuererleichterungen zu schaffen? Es schockt mich immer wieder zu sehen, wie schwer es für Alleinerziehende ist, über die Runden zu kommen, ich empfinde das als größte Steuerungerechtigkeit.

Herzlichen Gruß
V. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de.

Wir haben gerade in der letzten Legislaturperiode umfangreiche Maßnahmen insbesondere auch für Alleinerziehende auf den Weg gebracht und planen dies auch in dieser Legislaturperiode.

Wir haben das Kindergeld (auf die Jahressumme bezogen) um insgesamt 120 Euro je Kind und den steuerlichen Kinderfreibetrag um 420 Euro je Kind angehoben. Der Entlastungsbetrag für die fast 2,7 Mio. Alleinerziehenden stieg um 600 Euro auf 1.908 Euro. Er berücksichtigt nun auch die Anzahl der Kinder: Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro. Wir haben den Kinderzuschlag für Geringverdiener um insgesamt 30 Euro monatlich von 140 Euro auf 170 Euro erhöht.
Zudem haben wir mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes die Unterstützung von Alleinerziehenden wesentlich verbessert. Wenn ein Elternteil keinen oder nur teilweisen Unterhalt für sein Kind zahlt, erhält das Kind den staatlichen Unterhaltsvorschuss nun nicht mehr nur bis zum zwölften, sondern bis zum 18. Geburtstag. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde aufgehoben.

Auch in dieser Legislaturperiode werden wir weitere Maßnahmen für Familien auf den Weg bringen, die insbesondere auch Alleinerziehende im Blick haben.
Wir werden beispielsweise das Kindergeld um monatlich 10 Euro zum 1.7.2019 erhöhen von derzeit für das erste und zweite Kind von 194 Euro auf 204 Euro, für das dritte Kind von 200 Euro auf 210 Euro, für das vierte Kind und weitere Kinder von 225 Euro auf 235 Euro. Zudem wird der Kinderfreibetrag entsprechend erhöht. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2640 Euro können daher die Freibeträge für Kinder für 2019 insgesamt 7.620 und 2020 insgesamt 7.812 Euro bei der Steuer berücksichtigt werden. In einem zweiten Schritt wollen wir das Kindergeld um weitere 180 Euro jährlich erhöhen und den steuerlichen Kinderfreibetrag entsprechend anheben.
Darüber hinaus werden wir den Kinderzuschlag erhöhen und das Bildungs- und Teilhabepaket verbessern.

Sie sehen also, dass wir durchaus auch die Bedürfnisse von Alleinerziehenden im Blick haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries MdB

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