Antwort 13.10.2017 von Christoph Baak CDU
(...) Das rein wirtschaftliche Umsatzinteresse der Ladeninhaber oder das Shopping-Interesse potenzieller Käufer darf grundsätzlich nicht genügen, um Ausnahmen vom Sonntagsschutz zu rechtfertigen. Wir wollen keine Gleichstellung der sonn- und feiertäglichen Verhältnisse mit den Werktagen. (...)

