(...) Dies bedeutet jedoch nicht, dass Leistungen von Künstlern - egal ob Einzelkünstler oder Gruppe - immer mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind. Liegen die Voraussetzungen von § 4 Nr.20 Buchstabe a UStG vor, sind die Leistungen vielmehr zwingend umsatzsteuerfrei. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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