(...) auch Vorsorgeaufwendungen für die Riesterrente sind nach Abzug der steuerlichen Vergünstigungen im Rahmen des Angemessenen abzugsfähig. Bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem minderjährigen Kind ist dies in einem Mangelfall sicherlich nicht der Fall. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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