Frage von Leo H. • 07.04.2021
Frage an Christine Lambrecht von Leo H. bezüglich Medien
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
wieso gibt es in der momentanen Fassung der nationalen Umsetzung der Urheberrechtsreform (Richtlinie (EU) 2019/790) ein Limit von 160 Zeichen eines Textes, damit ein Werk als eine "Geringfügige Nutzung" gilt, obwohl eine vorherige Fassung des Textes 1000 Zeichen vorsah?
Mit freundlichen Grüßen
L. H.