Frage an Christine Lambrecht von Leo H. bezüglich Medien
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
wieso gibt es in der momentanen Fassung der nationalen Umsetzung der Urheberrechtsreform (Richtlinie (EU) 2019/790) ein Limit von 160 Zeichen eines Textes, damit ein Werk als eine "Geringfügige Nutzung" gilt, obwohl eine vorherige Fassung des Textes 1000 Zeichen vorsah?
Mit freundlichen Grüßen
L. H.
Weitere Fragen an Christine Lambrecht

Problematisch halte ich eine staatlich verordnete Einschränkung

(...) Der Stafvollzug ist jedoch Angelegenheit der Länder. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich mich dazu nicht äußern kann. (...)

(...) Bitte haben Sie Verständnis, dass die weltweite Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus, bei der es sich um eine Pandemie handelt, unser Land vor eine gewaltige Herausforderungen stellt. (...)

(...) Diese Befugnisse obliegen - unbeschadet deren zu wahrender Unabhängigkeit - dem Justizministerium des betreffenden Bundeslandes als oberste Aufsichtsbehörde. Auf Grund der föderalen Ausprägung der Bundesrepublik Deutschland kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz darüber hinaus auch nicht gegenüber den oberste Aufsichtsbehörde eines Bundeslandes „übergeordnet“ tätig werden. (...)