Frage an Christine Lambrecht von Yrb Urpgbe bezüglich Medien
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
wieso gibt es in der momentanen Fassung der nationalen Umsetzung der Urheberrechtsreform (Richtlinie (EU) 2019/790) ein Limit von 160 Zeichen eines Textes, damit ein Werk als eine "Geringfügige Nutzung" gilt, obwohl eine vorherige Fassung des Textes 1000 Zeichen vorsah?
Mit freundlichen Grüßen
Yrb Urpgbe
Frage von Yrb Urpgbe