Frage an Christine Lambrecht von Chris R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrt Frau Lambrecht,
Gemäß deutscher Verfassung müssen gesetzt dem Verhältnissmäßigkeitsprinzip unterliegen. Dieses wird definiert durch:
1. Legitimer Zweck
2. Geeignetheit
3. Erforderlichkeit
4. Angemessenheit.
Bitte erklären Sie mir, wie der, in § 24 a Abs. 2 StVG, für Cannabis festgelegte Grenzwert von 1ng Tetrahydrocannabinol pro ml Blut im Einklang mit dem Verhältnissmäßigkeitsprinzip unter Berücksichtigung der aktuellen Studienlage steht.

Sehr geehrter Herr Rise,
bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro:
Christine Lambrecht, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Oder: Christine.Lambrecht@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB