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Christine Lambrecht
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Frage von Klaus B. •

Frage an Christine Lambrecht von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

sehr geehrte Frau Lambrecht,

zur Verabschiedung der VDS habe ich noch eine Frage.
Bis zu welchen Zeitpunkt hätte denn Deutschland mit der Umsetzung Zeit gehabt?
Meiner Kenntnis nach hätte die Kommission erst ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten müssen. Dies wäre m. E. nach äußerst unwahrscheinlich gewesen, da eine Nichtigkeitsklage Irlands vor dem EuGH anhängig ist und außerdem die rechtliche Grundlage der Richtlinie mehr als zweifelhaft ist. Der Generalanwalt hat bereits in seinen Schlussanträgen zur Fluggastdatenübermittlung die fehlende Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft abstrahiert auf alle Fälle, in denen „eine juristische Person zu einer solchen Datenverarbeitung und zur Übermittlung dieser Daten verpflichtet” wird. Er hat sogar ausdrücklich auf die Vorratsdatenspeicherung Bezug genommen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brueckner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brueckner,

das am 9.11.07 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen setzt die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht um. Die Richtlinie 2006/24/EG war grundsätzlich bis zum 15. September 2007 umzusetzen. Die Nichtigkeitsklage Irlands vor dem EuGH hatte aber auf das Gesetzgebungsverfahren keine Auswirkungen, da sie keine aufschiebende Wirkung hat. Wir haben aber im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so schonend wie möglich im Hinblick auf den Grundrechtsschutz gestaltet wurden. So ist es in Deutschland gegen den vorherigen Widerstand anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate -anstatt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate- beschränkt wurde. Außerdem novelliert das Gesetz die bereits geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen und setzt dabei für diesen Bereich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung um.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB