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Christine Lambrecht
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Frage von Martina L. •

Frage an Christine Lambrecht von Martina L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

ich könnte die Frage auch unter dem Stichwort "Vertrauen" stellen.
Nennen Sie bitte die Namen der geheimen Lobbyisten, denen die Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD und CDU Hausausweise ausgestellt haben, so dass sie in den Fraktionen ein- und ausgehen können.
Als Bürgerin möchte ich dies wissen, ich habe ein Recht darauf, sie zu erfahren. Dies wurde bereits festgestellt.
Wenn Namen verheimlicht werden, zeigt sich oft ein schlechtes Gewissen. Falls CDU und SPD in Berufung gehen: Wer bezahlt die Kanzlei, die Ihre Interessen vertritt? Sind es die Bürger selbst, die Parteien oder die Lobbyisten?
Mir ist sehr daran gelegen, die Namen noch vor der einem Inkrafttreten des Handelsabkommens mit den USA zu erfahren, da es sich ja auch möglicherweise um amerikanische Wirtschaftslobbyisten handelt, die ihre Interessen vertreten.
Die vielen Skandale der letzten Jahre haben uns Bürger misstrauisch gemacht.
Transparenz ist das Gebot der Stunde.
Könnten Sie mir nachvollziehbar begründen, warum sich Ihre Partei so schwer tut? Das Argument "Datenschutz" überzeugt nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Lenzen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lenzen,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie gibt mir Gelegenheit, richtig zu stellen, dass nicht die Bundestagsfraktionen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes auskunftsverpflichtet sind, sondern eine solche Pflicht die Bundestagsverwaltung träfe, wenn das das endgültige Ergebnis des laufenden Gerichtsverfahrens wäre.

Wie Sie sicherlich wissen, hat der hinter http://www.abgeordnetenwatch.de stehende Verein „Parlamentwatch e.V.“ beim Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich darauf geklagt, vom Deutschen Bundestag bzw. seiner Verwaltung Auskunft über die Anzahl der an Verbandsvertreter ausgestellten Hausausweise sowie die Namen der Verbände zu erhalten.

Erfolg hatte diese Klage beim Verwaltungsgericht Berlin, weil das Gericht eine Auskunftspflicht des Bundestags bzw. seiner Verwaltung aus dem Informationsfreiheitsgesetz ableitete.

Derzeit kümmert sich die Verwaltung des Deutschen Bundestags um die Frage, ob Berufung eingelegt werden soll. Das besagte Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig, das Verfahren somit noch nicht abgeschlossen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird die SPD-Bundestagsfraktion die Anzahl der Ausweise und die Namen der Verbände bzw. Organisationen offenlegen, für die die SPD-Bundestagsfraktion die Hausausweiserteilung befürwortet hat.

Sie dürfen davon ausgehen, dass der ganz überwiegende Anteil der von der von SPD-Bundestagsfraktion befürworteten Hausausweisen an Vertreterinnen und Vertreter der Bundespartei oder an mit der SPD sehr eng verbundene Organisationen vergeben wurden. Des Weiteren betrifft dies Verbände und Einrichtungen, die vom Gesetzgeber eingerichtet wurden oder im Bereich der Paritätischen Wohlfahrtspflege tätige Institutionen, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht