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Frage von Andre S. •

Frage an Christine Lambrecht von Andre S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

in einem Artikel bei Spiegel Online " Streit über Minderheitenrechte: SPD drängt Opposition zum Einlenken" fordern Sie die Opposition auf eine Vorschlag von Herrn Lammert zuzustimmen, damit "endlich mit der eigentlichen Parlamentsarbeit" begonnen werden kann. Union und SPD haben längere Zeit keine Ausschüsse einsetzen wollen und so die Arbeit verhindert. Dann haben Union und SPD auch noch die Pause im Bundestag verlängert. Da stellt sich mir die Frage, ob Sie diese Mehrheit nicht schamlos ausnutzen, um in Ruhe Regieren zu können?

Aber zum Thema "Oppositionsrechte": In einer Demokratie ist es nun einmal so, dass Meinungen ausgetauscht werden. Das kann natürlich einige Entscheidungen verzögern. Aber das ist etwas, was dazu gehört. Einfach der Opposition irgendwas vor die Füße zu werfen, nach dem Motto "Friss Vogel oder stirb!", halte ich für eine Frechheit.

Hab ich Sie eigentlich richtig verstanden, dass auf Grund der Weigerung der Opposition das ganze Parlament nicht arbeiten kann? Also alle 631 Abgeordnete an den Regelungen für die Opposition arbeiten?

Warum versuchen sie nicht gemeinsam eine vernünftige gesetzliche Lösung zu finden, die auch für zukünftige Legislaturperioden Minderheiten schützt? Es kann nicht sein, dass ständig nur irgendein Flickwerk beschlossen wird, was dann alle vier bis acht Jahre geändert werden muss.

Würden sie an Stelle der Opposition nicht auch mehr Rechte und gesetzliche Regelungen verlangen?

Mit freundlichen Grüßen

André Schaadt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schaadt,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Frage.

Selbstverständlich werden in einer Demokratie Meinungen ausgetauscht, denn der Wettstreit von Regierung und Opposition zeichnet die Demokratie aus.

Nach Bildung der Großen Koalition war es für uns als SPD-Bundestagsfraktion selbstverständlich, die Rechte, insbesondere die Kontrollrechte der Minderheit zu stärken. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages haben wir gemeinsam mit CDU/CSU und den Grünen so geändert, dass sich die Oppositionsfraktionen, die mit 127 Abgeordneten gerade 20 Prozent der Abgeordneten stellen in den Willensbildungsprozess des Parlaments einbringen können. Bedurfte es davor eines Viertels der Parlamentsmitglieder, um Minderheitenrechte wahrzunehmen, können dies jetzt bereits 120 Abgeordnete, etwa um u.a. Untersuchungsausschüsse oder Sondersitzungen des Bundestages zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht