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Christine Lambrecht
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Frage von Thomas B. •

Frage an Christine Lambrecht von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Fr Lambrecht,

in meinem Wahlkreis hängen Ihre Plakate.
Warum sind Sie nicht für die Löschung von Kinderpornoseiten, sondern hüllen den Mantel des Schweigens darüber?

Kennen sie Artikel5 GG und wie lässt sich der Leitgedanke "Eine Zensur findet nicht statt" mit Ihrem Abstimmverhalten vereinbaren?

Gruß aus Wald-Michelbach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Juni 2009. Sie lässt mir Raum für folgende Klarstellung. Selbstverständlich bin ich dafür, dass Netzanbieter Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten löschen und zwar freiwillig. Bei dem am Donnerstag vom Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen von Union und SPD verabschiedeten Gesetz zur Zugangserschwerung von kinderpornographischen Seiten im Internet handelt es sich um die Regelung einer Ausnahme. Auf die Sperrliste des BKA kommen nur solche Seiten mit kinderpornographischen Inhalten, die nicht freiwillig gelöscht werden, nicht hingegen andere Inhalte. Nur wenn die Anbieter nicht freiwillig ihrer Pflicht zur Löschung nachkommen, kommt das Gesetz zum Tragen und die Seiten werden als ultima ratio gezielt gesperrt. Bei einer Güterabwägung zwischen dem Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit und der Meinungs- oder Informationsfreiheit geht nach meiner Meinung das Recht von schutzlosen Kindern vor. Denn der Schutz der Kinder und ihrer Menschenwürde ist unsere Pflicht als Gesetzgeber. Strafbare Handlungen können nicht mit der Meinungsfreiheit oder Informationsfreiheit begründet werden. Damit die Informationsfreiheit auf jeden Fall gewahrt bleibt, bin ich zudem sehr zufrieden, dass wir es als SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen mit der CDU erreicht haben, dass ein unabhängiges, Gremium, das vom Bundesdatenschutzbeauftragten zu bestellen ist, die Sperrliste beim BKA kontrollieren und nachträglich verändern kann. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB