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Christine Buchholz
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Frage von Nadine S. •

Frage an Christine Buchholz von Nadine S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Buchholz.

Als Gewerkschaftsmitglied verfolge ich die Aktivitäten der Linken im Bereich Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung – so bin ich auch auf den Betriebsrat der Abgeordnetenmitarbeiter gestoßen:

Nachdem Kollegen in der Fraktion DIE LINKE im Bundestag 5 Jahre für eine gemeinsame Interessenvertretung gekämpft hatten, wurde Anfang Juli 2011 ein büroübergreifender Betriebsrat für die Abgeordnetenmitarbeiter gewählt. Zuvor hatte die eigens gegründete Abgeordnetengemeinschaft, der rund 40 der insgesamt 75 Linken-Abgeordneten (MdB) angehören, mit ver.di einen Tarifvertrag abgeschlossen. Laut ver.di-Bundesvorstandsmitglied Meerkamp „komme diese Beschäftigtengruppe erstmals in den Genuss der institutionalisierten Mitbestimmung. Ich hoffe, dass die Abgeordneten der anderen Bundestagsfraktionen dem Beispiel der Linken folgen“ (…).

Für die Partei DIE LINKE, die sich Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung auf die Fahnen geschrieben hat, müsste eine solche Interessenvertretung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. So fordert die Fraktion DIE LINKE im Bundestag u.a. die „Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung: (…) Die Gründung von Betriebsräten in kleinen und mittelständischen Unternehmen wie in Filialbetrieben ist gesetzlich zu erleichtern. Mitbestimmungsfreie Zonen darf es nicht mehr geben.“

Doch leider sind längst nicht alle MdBs der Linksfraktion auch Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft. Deshalb 3 Frage an Sie:

Welchen Stellenwert hat für Sie als Mitglied der Linken die betriebliche Mitbestimmung allgemein und der Betriebsrat der MdB-Beschäftigten ganz konkret?

Sind Sie selbst Mitglied der Abgeordnetengemeinschaft? Falls nein, aus welchen Gründen?

Wenn Sie in den nächsten Bundestag gewählt und Mitglied der Linksfraktion werden, treten Sie dann in die Arbeitgebergemeinschaft ein und ermöglichen damit die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates der MdB-Mitarbeiter? (Antwort bitte mit Begründung)

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schulze

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Schulze,

Nur gemeinsam können Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte ihre Rechte und Interessen gegenüber der Betriebsführung effektiv durchsetzen. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich im Betrieb zu organisieren und einen Betriebsrat zu wählen. Ich selbst habe bei einem Hamburger Pflegebetrieb einen Betriebsrat mit gegründet und war von 1997 bis 2001 als Betriebsrätin und ötv-Vertrauensfrau aktiv. DIE LINKE fordert die Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung.
Ich bin als Abgeordnete der Linksfraktion Mitglied der Abgeordnetenarbeitgebergemeinschaft, um die gemeinsame Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der linken Abgeordneten zu ermöglichen. Wenn ich nach der Bundestagswahl dem neuen Bundestag angehöre, werde ich wieder der Arbeitgebergemeinschaft der Abgeordneten der Linksfraktion beitreten, damit der gemeinsame Betriebsrat der MdB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortgeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Buchholz, MdB