Antwort 06.07.2026 von Christina Schulze Föcking CDU
Für Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Dieses ist ein eigenständiges Landesgesetz und wird durch Änderungen des Bundesrechts nicht automatisch verändert.

