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Christian Schmidt
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Frage von Frank M. •

Frage an Christian Schmidt von Frank M. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Schmidt,

was wollen Sie gegen die Ungerechtigkeit bei den Direktversicherungen - vor 2002 abgeschlossen -
unternehmen, bei denen nachträglich im Jahr 2004 die Vertragsbedingungen verschlechtert
wurden und die Vertragsinhaber um fast 20% ihrer Altersvorsorge betrogen wurden ?

MdB Carsten Linnemann warb gegen die Doppelverbeitragung der Betriebsrenten – die moralisch gesehen niederträchtige Gesetzesänderung dazu hat zwar die damalige Rot-Grüne-Regierung beschlossen, die CDU/CSU diese jedoch geduldet und als Konsequenz zu recht etliche Wählerstimmen verloren.

Was tun Sie gegen diesen anhaltenden massiven Vertrauensverlust, der 6 Millionen Geschädigte nötigt die Grünen-, Roten- und Schwarzen Parteien von Ihrer Wahlliste zu streichen?
https://www.nordbayern.de/politik/wir-wurden-betrogen-1.8907258?searched=true

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank, dass Sie mich wegen Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anschreiben. Diese Entscheidung der damaligen rot-grünen Koalition aus 2004 ist, auch weil die oberste Rechtsprechung sie nicht kritisiert hat, selbst wenn man wollte, bisher nicht aufgehoben worden. Wie Sie wissen, haben wir von der CDU/CSU aber zumindest mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG) einen Kompromiss geschlossen.

Dieser sah bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig bleibt aber auch, so wie Sie es ausführen: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig (seit 2004). Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Deshalb haben wir mit dem Gesetz eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist: Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von 159,25 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben.
Mehr, und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist auch aus finanziellen Gründen gegenwärtig nicht recht durchsetzbar. Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten.

Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt - mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird. Es ist nicht realistisch, in dieser Wahlperiode noch weitere Beschränkungen der Pflicht zur Verbeitragung von Betriebsrenten zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt