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Christian Piwarz
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Frage von Bernd A. •

Frage an Christian Piwarz von Bernd A. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Piwarz,
als Vater von 3 schulpflichtigen Kindern habe ich eine Frage zum Thema Bildung.
Die sächsische Verfassung besagt: freies und staatliches Schulwesen erfüllen gleichermaßen den öffentlichen Bildungsauftrag. ohne dass ein Vorrang des Einen oder Anderen besteht.
Dennoch: Freie Schulen erhalten z. T. deutlich geringere Finanzhilfen und Fördermittel als staatliche Schulen. Um die politisch gesetzte Finanzlücke zu schließen, sind freie Träger gezwungen, Schulgeld zu erheben. Nur so können sie eine faire Bezahlung ihrer Lehrkräfte sicherstellen und die Schulen angemessen ausstatten und betreiben. Obwohl die Verfassung eine Erstattung des Schulgeldes vorsieht, wird die nicht gewährt.

Bitte teilen Sie mir ihren Standpunkt zu diesem Thema mit.
Vielen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr A.,

staatliche und freie Schulen sind im Freistaat Sachsen gleichberechtigt. Dies ergibt sich bereits aus der Sächsischen Verfassung. Der Sächsische Landtag hat 2015 ein neues Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft verabschiedet und dabei auch Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes umgesetzt. Dies betrifft auch die Finanzierung der freien Schulen.

Der Gesetzgeber hat sich dabei bewusst nicht für eine 100%ige Bezuschussung entschieden. Zwar erfüllen die freien Schulen den Bildungsauftrag gleichberechtigt, jedoch unterliegen sie nicht den Regularien des Sächsischen Schulgesetzes (beispielsweise im Hinblick auf Klassengrößen etc.), sodass bewusst eine 90%ige Bezuschussung gewählt wurde. Freie Schulen können größere Freiheiten bieten, wie es das staatliche Schulwesen kann.

Die Frage der Auskömmlichkeit war und ist Gegenstand der Beratungen mit Vertretern der freien Schulen. Derzeit läuft eine Evaluation hierüber, die noch in diesem Jahr abgeschlossen sein soll. Im Ergebnis dessen ist neu darüber zu befinden, ob die bisherige Praxis auskömmlich ist oder ob es Nachbesserungen im Gesetz bedarf.

Den freien Schulen steht die Möglichkeit zur Erhebung von Schulgeld frei. Sie müssen dabei das Sonderungsverbot achten, also dafür Sorge tragen, dass kein Schüler nur aufgrund unzureichender finanzieller Mittel die Schule nicht besuchen kann.

Freie Schulen sind in Sachsen wichtig und unverzichtbar. Mir persönlich ist an einem guten Verhältnis zu den freien Schulen gelegen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Piwarz

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