
(...) Es ist oft schwierig und mit großem Ressourcenaufwand bei Polizei und Justiz verbunden, über 30 Jahre ohne Ermittlungsverfahren nach einer Tat noch die Sachverhalte zu rekonstruieren und die Schuld eines Angeklagten unzweifelhaft nachzuweisen. Erinnerung und Spuren verblassen - schlimm für jeden Betroffenen wäre ein Freispruch mangels Beweisen im Strafprozess. In unserem Rechtsstaat soll der Staat seinen Strafverfolgungsanspruch nach so vielen Jahren nicht mehr wahrnehmen. (...)