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Christian Lindner
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Frage von Moritz M. •

Frage an Christian Lindner von Moritz M. bezüglich Staat und Verwaltung

In vielen Bereichen des Berufslebens ist ein erheblicher Teil aller Arbeitnehmer bei einem Kirchlichen Arbeitgeber beschäftigt (Krankenhäuser, Kindergärten...).
Diese Arbeitgeber besitzen und nutzen das Recht, Mitarbeiter aufgrund ihrer Sexueller Orientierung zu entlassen.
Viele dieser Arbeitgeber erhalten staatlichen Förderungen für ihre Dienste, womit der Staat diese Diskriminierung indirekt unterstützt.

Wie stehen sie sowohl zu dem Sonderrecht der Kirchen Mitarbeiter aufgrund beispielsweise ihrer Sexualität zu diskriminieren und wie stehen Sie zu den Staatlichen Förderungen an solche Arbeitgeber?
Halten Sie es für noch zeitgemäß, dass Steuergeld eingesetzt werden darf, ohne das auf ein Diskriminierungsfreies Arbeitsrecht bestanden werden muss?
Des weiteren, wie stehen sie allgemein zu den Sonderrechte kirchlicher Arbeitgeber?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Maetschke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, das Religionsrecht in Deutschland zu modernisieren. Dies betrifft auch das von Ihnen angesprochene kirchliche Arbeitsrecht. Die arbeitsrechtlichen Privilegien wollen wir für die Stellen abschaffen, die keine religiöse Funktion, wie zum Beispiel die Seelsorge, haben. In regulären Arbeitsverhältnissen sollte es nach unserer Ansicht keinen Unterschied machen, ob jemand bei einem kirchlichen oder einem nicht-religiösen Träger beschäftigt ist.

Diese Forderung finden Sie auch in unserem Wahlprogramm, welches Sie hier noch einmal nachlesen können: https://www.fdp.de/bundestagswahlprogramm.

Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch gerne an Johannes Vogel, den arbeitsmarkt- und rentenpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, wenden. Sie erreichen ihn unter johannes.vogel@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner

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