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Frage von Ursula E. •

Frage an Christian Lange von Ursula E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lang,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider muss ich noch einmal nachhaken, da Sie auf meine Fragen zu den Themen: Doppelverbeitragung, fehlender Vertrauensschutz, Gleichheitsgrundsatz, nicht eingegangen sind. Sehen Sie diese Problematik nicht bzw. wurde diese bei der Gesetzgebung nicht erkannt?

Ich möchte daher nochmals die Thematik kurz skizzieren.

Entgeltumwandlung in der Ansparphase bei Altverträgen
Beiträge wurden bzw. werden mit folgenden Sozialabgaben belegt: ca. 9% KV/PV, 9,95% RV, 2,1% AV = insgesamt 21,05% Sozialabgaben

Entgeltumwandlung in der Ansparphase bei Neuverträgen
Sozialversicherungsfrei bisher; und durch die neue Gesetzgebung auch unbefristet über 2008 hinaus,

Auszahlphase bei Altverträgen (Kapitalauszahlung)
(alt sozialversicherungsfrei, neu durch Gesetzesbeschluss, ohne Gewährung eines Vertrauensschutzes)
ca. 16% KV/PV-Beitrag

Auszahlung bei Neuverträgen
ca. 16% KV/PV-Beitrag

Aufgrund dieser Tatbestände stellen sich für mich folgende konkrete Fragen

1) Kann es rechtlich vertretbar sein, für bestehende Altverträge nachträglich eine Doppelverbeitragung einzuführen, diese aber für Neuverträge durch den Gesetzesbeschluss zu verhindern? Wenn ja, wie lautet die Begründung dafür, die diese Ungleichheit rechtfertigt?

2) Warum gewährt man für Altverträge bis zu deren Abschluss keinen Vertrauensschutz? Man greift hier in bestehende Verträge mit der Konsequenz ein, dass die Gründe für den Abschluss dieser Verträge aufgehoben werden. Sieht so eine Förderung der betrieblichen Altersvorsorge aus, oder sollen lediglich Neuverträge zu Lasten von Altverträgen gefördert werden?

3) Wie wird das Gleichheitsprinzip gewahrt, wenn Altverträge durch nachträglichen Eingriff mit insgesamt 37,05 % (21,05 und 16%) und Neuverträge lediglich mit 16% verbeitragt werden?

Was ist sozialdemokratisch an einer Gesetzgebung, die derartige Ungleichheiten zulässt bzw. federführend vorantreibt?

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Ehrich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ehrich,

vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben über „Abgeordnetenwatch“ vom 2. Dezember 2007.
Wie ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 29. November 2007 empfohlen habe, finden Sie die notwendigen Informationen im „Informationspapier zur Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV“.

Leider haben Sie sich nicht direkt an mich gewandt, so dass ich keinerlei Kontaktdaten von Ihnen habe und Ihnen daher das Informationspapier nicht direkt zuschicken kann.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung – aber bitte auf dem direkten Weg:

Christian Lange
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Email: christian.lange@bundestag.de

Gerne können Sie auch in meine Bürgersprechstunde in meinem Wahlkreisbüro in Backnang kommen. Falls Sie Interesse haben, wenden Sie sich doch bitte direkt an mein Backnanger Wahlkreisbüro.
Alle Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage: www.lange-spd.de.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange