
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung zuzulassen, um die ansonsten entstehenden Lücken zu schließen.
Foto: Tobias Koch
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung zuzulassen, um die ansonsten entstehenden Lücken zu schließen.
Wir haben inzwischen das Problem erkannt, dass es bestimmte Konstellationen gibt, bei denen einige Betreuer nach der neuen Regelung eine geringere Vergütung erhalten, und werden im Rahmen unserer Möglichkeiten auf eine Anpassung der Novelle hinarbeiten.
Auch ohne Verbotsverfahren zeigt sich bereits, wie wehrhaft unsere Demokratie ist
Auch ohne Verbotsverfahren zeigt sich bereits, wie wehrhaft unsere Demokratie ist
Dabei ist es für mich jedoch selbstverständlich, dass der Vorrang von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz uneingeschränkt beachtet wird.
Dabei ist es für mich jedoch selbstverständlich, dass der Vorrang von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz uneingeschränkt beachtet wird.