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Christian Dahm
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Frage von Marina K. •

Frage an Christian Dahm von Marina K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dahm,

das Gesetz zu ´Steuererleichterungen bei energetischen Sanierungen privat genutzter Häuser´ ist mehrfach im Vermittlungsausschuss des Bundesrates an der Mehrheit der SPD-Länder gescheitert. Wie geht es weiter oder ist das Gesetz ganz gestorben?
Wir hätten gerne Planungssicherheit für die jetzt immer wieder aufgeschobene Sanierung unseres Hauses.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Kremeyer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kremeyer,

vielen Dank für Ihre Frage bzgl. des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und zum Sachstand nach der Ablehnung durch den Bundesrat.

Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Zum Verfahren:
Vor der abschließenden Abstimmung im Bundestag haben Gespräche zwischen dem Bundeskanzleramt und den Ländern stattgefunden, um ggf. Änderungswünsche der Länder über die Regierungsfraktionen im Bundestag in das Gesetzgebungsverfahren einbringen zu lassen. In diesem Zusammenhang haben die A-Länder ihre Änderungswünsche, die mit den beabsichtigten Anrufungsgründen vom 8. Juli 2011 sachlich übereinstimmten, geltend gemacht, jedoch wurden diese vom Bundestag nicht aufgegriffen.
In der Bundesratssitzung am 8. Juli 2011 hat NRW für die Einberufung des Vermittlungsausschusses gestimmt und lediglich dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. NRW (federführend FM) war für die Koordinierung der A-Länder zuständig und hat sogar einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses im federführenden Finanzausschuss und Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gestellt, welcher auch in die Empfehlungen der Ausschüsse aufgenommen wurde.
Aufgrund der Beschlussfassung in der Sitzung am 8. Juli 2011 ist das Bundesratsverfahren abgeschlossen. Die Einberufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat und der Gesetzentwurf sind zunächst gescheitert. Bei der Ablehnung eines zustimmungsbedürftigen Gesetzes durch den Bundesrat können die Bundesregierung oder der Bundestag die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen (Art. 77 Abs. 2 Satz 4 GG), was bisher nicht geschehen ist.

Inhaltlich:
NRW hat im Wesentlichen aus den folgenden Gründen dem Gesetz nicht zugestimmt und sich für die Einberufung des Vermittlungsausschusses eingesetzt:
• Den Ländern und Kommunen entstehen durch das Gesetz Mindereinnahmen. Diese sollen durch den Bund vollständig ausgeglichen werden.
• Die Förderung ist nach dem Gesetzentwurf steuerprogressionsabhängig ausgestaltet, so dass Spitzenverdiener deutlich mehr als Geringverdiener von der Förderung profitieren. Der Fördervorteil soll so ausgestaltet werden, dass er für alle Eigentümer gleich hoch ausfällt.

Insofern hoffe ich, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können. Nach jetzigem Stand der Dinge können sowohl die Bundesregierung und der Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen, was bislang jedoch nicht geschehen ist.

Freundliche Grüße, Ihr
Christian Dahm

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