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Christian Bernreiter
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Frage von Christine B. •

Gilt bei Schwarzbauten das intendierte Ermessen und eine Nutzungsuntersagung ist im Regelfall im Kontext der Drucksache 18/15829 zwingend anzuordnen?

Welche spezifischen Weisungen, Rundschreiben oder Dienstschulungen wurden an die unteren Bauaufsichtsbehörden erlassen, um die konsequente Anwendung des intendierten Ermessens im Sinne der Drucksache 18/15829 bayernweit zu gewährleisten.

​Inwiefern übt die Rechtsaufsicht des Freistaats Bayern eine aktive Kontrolle dahingehend aus, dass die unteren Bauaufsichtsbehörden von ihrem Ermessen tatsächlich im Sinne des zwingenden Regelfalls Gebrauch machen?

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau B.,

auf die Antwort Ihrer letzten Frage wird verwiesen. Im Einzelfall steht der Rechtsweg offen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Christian Bernreiter

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