Wann wird beim Neubau der - Kinderschuss von 7500 Eur pro Kind oder auch -zinsvergünstigstes Darlehen (max. 40 % der förderfähigen Kosten (§§ 5 bis 8 II. BV) wieder beantragbar sein
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/%C3%9Cbersicht_wohnraumf%C3%B6rderung.pdf
Der Punkt 5.1 ; wann und wie wird dieser wieder beantragbar sein? Oder wann nehmen Sie diesen von Ihrer Seite ?
Antwort ausstehend von Christian Bernreiter CSU

