Wie rechtfertigen Sie den Einsatz von Data-Mining-Software (Palantir) angesichts des BVerfG-Urteils 2023 und warum gewichten Sie technische Überwachung höher als grundrechtliche Verhältnismäßigkeit?
Die bisherigen Antworten lassen eine konkrete Abwägung vermissen. Data-Mining hebelt die Zweckbindung und informationelle Gewaltenteilung aus – ein Punkt, den das BVerfG 2023 (Hessendata) deutlich kritisierte. Es stellt sich die Frage, wie eine fundierte Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgt, wenn hochemotionale Themen als pauschale Rechtfertigung genutzt werden.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass Massenüberwachung zu „Chilling Effects“ (Selbstzensur) führt und die soziale Kohäsion durch Misstrauen schwächt. Forscher warnen zudem, dass staatliche Überreaktion exakt den strategischen Zwecken von Terrorismus dient. Während Mittel für soziale Prävention oft fehlen, signalisiert der Vorrang für algorithmische "Effizienz", dass Grundrechte verhandelbare Variablen seien.
Bitte nehmen Sie Stellung: Wie verhindern Sie, dass diese Überwachungslogik die informationelle Selbstbestimmung dauerhaft untergräbt und jene freiheitlichen Werte zersetzt, die sie zu schützen vorgibt?

