(...) Ich nehme an, Ihre etwas unkonkrete Frage zielt darauf, dass seit dem Jahr 2001 die Erwerbsminderungsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme in einzelnen Fällen bis maximal 10,8 Prozent gemindert wird. Vorher, beschlossen unter dem damaligen CDU-Arbeits- und Sozialminister Norbert Blüm, waren es 18 Prozent. (...)
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