(...) Hervorheben möchte ich, dass -- wie bisher -- Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf diese Daten der Telekommunikationsunternehmen zugreifen können, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung einer konkreten Straftat zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. (...)
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