Wie stehen sie zu den Deregulierungsplänen in Bezug auf die sogenannte Neue Gentechnik (NGT);
Sehr geehrter Herr Schneider,
die EU-Kommission hat vorgeschlagen, bei der sogenannten Neuen Gentechnik (NGT) zwei Kategorien einzuführen. NGT 1 und NGT 2. Die NGT 1 (laut BfN 94 Prozent der NGT) sollen aus der EU 2001/18 ausgenommen werden und damit nicht mehr der wissenschaftlichen Risikobewertung, der Rückverfolgbarkeit und der Kennzeichnung dieser Pflanzen und Produkte unterliegen. DIe Transparenz für die Konsument*innen und die Landwirtschaft würde damit weitestgehend ausgesetzt, die boomendne Branchen Bio und Ohne Gentechnik würden erheblichen Schwierigkeiten und Rechtsfolgen ausgesetzt.
Wie stehen Sie zu einer Deregulierung der EU-Gentechnikgesetze im Hinblick auf NGT 1?

Sehr geehrter Herr K.,
wir möchten uns herzlich für Ihre Anfrage bedanken. Da deren Inhalt sehr stark auf die Arbeit von Carsten Schneider als Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit abzielt, möchte ich Sie herzlich bitten, die Frage direkt an das Ministerium zu wenden. Dort wird sie mit der fachlichen Expertise sehr gerne beantwortet. Bitte schreiben Sie an folgende Adresse: buergerinfo@bmuv.bund.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundestagsteam Carsten Schneider