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Carsten Schneider
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Frage von Nicole G. •

Frage an Carsten Schneider von Nicole G.

Rente - Österreicher machen es vor - Pflichtversicherung für alle

Sehr geehrter Herr Schneider,

"In Österreich, mit einer sehr ähnlichen Staatsstruktur wie Deutschland, wurde die Einführung einer einheitlichen Erwerbstätigen-Versicherung längst realisiert. Die Regelungen der Pensionsharmonisierung (S.14) gelten für Arbeitnehmer, Gewerbetreibende/Selbstständige, Landwirte, Beamte und Politiker in Bund, Länder und Gemeinden und sind gültig seit 1.1.2005.
In Österreich werden alle Pensionen (Renten), wie auch grundsätzlich Gehälter und Löhne, 14mal pro Jahr geleistet.
Bemerkenswert ist die Begründung für die Umstellung auf eine einheitliche Erwerbstätigen-Versicherung einschliesslich Politiker: "... dass diese Harmonisierung Grundvoraussetzung für die Akzeptanz notwendiger Reformen zur langfristigen Absicherung der Alterssicherungssysteme darstellt.

http://www.rentenreform-alternative.de/oe-apg.htm

Es ist sehr still bei diesem Thema in Berlin.

Wann wird das in Deutschland umgesetzt?

Mit freundlichen Grüßen,
N.Grothey

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Grothey,

die SPD setzt sich für eine möglichst umfassende Einbeziehung aller Beschäftigten in die sozialen Sicherungssysteme ein – also auch in die Rentenversicherung. Dieses Konzept einer „Erwerbstätigenversicherung“ kann allerdings nur schrittweise gelingen. Denn zum einen ist das Berufsbeamtentum in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. Und zum anderen hat die gesetzliche Rentenversicherung in der Vergangenheit bestimmte Gruppen von Selbstständigen und Freiberuflern nicht einbezogen, weshalb sich in vielen Berufen berufsständische Versorgungswerke gegründet haben.
In einem ersten Schritt richtet deshalb Bundessozialministerin Andrea Nahles den Fokus auf die Einbeziehung derjenigen Gruppe von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, die nicht in einem berufsbezogenen Versorgungswerk pflichtversichert sind. Am 25. November 2016 hat Ministerin Nahles ihr „Gesamtkonzept zur Alterssicherung“ vorgestellt (abrufbar im Internet unter: http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2016/vorstellung-gesamtkonzept-alterssicherung.html).
In Deutschland sind – anders als in vielen Ländern Europas – Selbstständige nicht obligatorisch gegen die Risiken des Alters abgesichert. Die Einbeziehung von Selbstständigen, die nicht über eine Pflichtversicherung in einem berufsbezogenen Versorgungswerk abgesichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung soll bestehende Schutzlücken schließen. Wenn diese Selbstständigen keine ausreichende eigenverantwortliche Vorsorge betreiben, besteht die Gefahr, dass sie im Alter auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider

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