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Carsten Schneider
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Frage von Lars H. •

Frage an Carsten Schneider von Lars H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schneider, ich habe jetzt den Mozilla Firefox 3.5 installiert. Der Browser beherrscht DNS-Prefetching und setzt das standardmäßig auch ein.
Meine erste Frage an Sie :Was soll ich nun tun, wenn auf einer Website ein mir unbekannte Link auf eine Kinderpornoseite ist, den ich gar nicht sehe und auch nicht anklicke. Der Browser versucht ja dann, die Adressen aller Links einer geladenen Seite schonmal aufzulösen. Ich bin wie Sie und Frau von der Layen sehr gegen Kinderpornographie, möchte aber um Gottes willen nicht irgendwelche gesperrten Seiten aufrufen. Wenn Sie selber nicht wissen, wie man sich vor der Erfassung durch das BKA und seine geheim geführten Sperrlisten schützt, fragen Sie bitte mal bei Ihrem Kollegen Dr. Wiefelspütz nach, der jüngst die Gesetzgebungkompetenz der deutschen MdB betont hat. Vielleicht hat der Mann einen Plan .
Wo und das ist meine zweite Frage an Sie, waren Sie bei der Abstimmung zum „Erschwernisgesetz“ ? Waren Sie verhindert ? War das Thema unwichtig ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Harder,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob der Browser auch die Adressen von gesperrten Webseiten versuchen wird aufzulösen. Sicher ist jedoch, dass nach dem „Erschwernisgesetz“ keine personenbezogene Datenspeicherung von Zugriffversuchen auf gesperrte Seiten bei den Providern vorgesehen ist. Anfallende und anonymisierte Verkehrs- und Nutzdaten, die bei den Providern anfallen, dürfen – per Gesetzt festgeschrieben – ausdrücklich nicht zur Strafverfolgung genutzt werden. Demnach ist es für das BKA und die Sperrliste irrelevant, wie der Browser verfährt. Sie werden es Ihnen nicht sagen können, wie Ihr Browser dort agiert.

Ihre Befürchtung, dass Unschuldige in das Fadenkreuz von Ermittlungen geraten kann, ich nicht teilen. Um dieses zu verhindern, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion erfolgreich für eine Änderung des Gesetzesentwurfs eingesetzt und konnte die Rechte der Bürger schützen. Die genauen Änderungen habe ich bereits in der Antwort Ihrer ersten Frage ausgeführt.

Während der Abstimmung zum „Erschwernisgesetz“ musste ich Termine zur Vorbereitung der abschließenden Beratung zum Finanzmarktstabilisierungsergänzunggesetz („Bad Bank“) wahrnehmen. Da ich als Berichterstatter und Obmann im federführenden Ausschuss für die Beratung dieses Gesetz maßgeblich die Verantwortung zu tragen hatte, konnte ich trotz der Relevanz des „Erschwernisgesetzes“ nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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